Diskussion:Acquiring

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Christian.Engel in Abschnitt Fehlende Channels: E-Commerce, Paylink, Mobile, MOTO und ATM
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Fünf Parteien?[Quelltext bearbeiten]

Es wird doch immer so sein, dass Issuer und Acquierer ein und dieselbe Bank ist oder? Kennt jemand ein Beispiel, bei dem das nicht so ist? -- 94.223.143.229 16:51, 29. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Das Gegenteil ist der Fall: In den allermeisten Fällen einer Kartenzahlung sind Acquirer und Issuer *nicht* dassselbe Institut.
Wenn der Karteninhaber bei einem Händler (dem Vertragunternehmen) bezahlt, kann seine Karte ja von einem x-beliebigen Issuer sein und der Händler bei einem x-beliebigen Acquirer seinen Akzeptanzvertrag geschlossen haben. Nur wenn es der Zufall will, ist es dasselbe Institut (das nennt man "on us").
Man beachte bitte auch, dass Issuer und Acquirer über den Vertrag bei der Kartenorganisation hinaus nach ZAG eine Lizenz als Zahlungsinstitut benötigen. Diese unterscheidet sich von einer Lizenz als Kreditinstitut. Issuer sind häufig (aber nicht immer) gleichzeitig ein Kreditinstitut. Für Acquirer trifft das im Allgemeinen nicht zu. --Christian.Engel (Diskussion) 12:30, 28. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Im den meisten Fällen hat der Karteninhaber(Kunde) seine Karte von seiner Hausbank (Issurer). Diese Issurer-Bank ist aber in den wenigsten Fällen auch für die Kartenakzeptanz bei ddem Händler zuständig bei dem der Kunde per Karte zahlt. (nicht signierter Beitrag von 160.44.246.235 (Diskussion) 11:38, 5. Jul 2012 (CEST))

Es gibt es sogar bis zu 6 beteiligte Parteien. Das ergibt sich aus dem Schaubild hier: https://www.six-payment-services.com/downloadcenter/110007501_DS_Payment_Procedure_CHE_DE_opt.pdf wobei die Firma, die diese Broschüre erstellt hat, m.W.n. selbst PSP und Aquirer ist. Außerdem finde ich, dass man die ganze Transaktion und alle Teilschritte besser in einem Schaubild beschreiben sollte. Letztlich fehlt in der jetzigen Darstellung der komplette Geldfluss. --85.115.5.51 13:35, 9. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Aktuelle Links: https://www.six-payment-services.com/dam/downloads/datasheets/110007502_DS_Payment_Procedure_CHE_EN_opt.pdf und http://www.cardcomplete.com/cc_com_media/medialibrary/2012/12/CC_Factsheet_2012_1.pdf --M2k (Diskussion) 20:02, 16. Nov. 2014 (CET)Beantworten

3/4/5/6 Parteien[Quelltext bearbeiten]

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/drei-parteien-system-54164 --Wissenschaftlender2 (Diskussion) 07:51, 24. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

"Der Acquirer begleicht die Forderung des Vertragsunternehmens abzüglich eines von dem Vertragsunternehmen zu zahlenden Disagios („Händlerentgelt“), das durch die Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge seit 2015 bei Debitkarten auf 0,2 % und bei Kreditkarten auf 0,3 % des Umsatzerlöses beschränkt ist."

--> beim Disagion handelt es sich in der Regel um die Gesamtkosten, die dem Händler (Vertragsunternehmen) für eine Kartenzahlung in Rechnung gestellt wird. Das Disagio besteht dabei aus

a) Interchange Fee (Gebühr des Issuers bzw. der kartenausgebenden Bank),

b) Scheme Fee (Gebühr der Zahlungsnetzwerke (z.B. Visa/Mastercard),

c) Acquiring Fee (Gebühr der Händler- bzw. Acquiring Bank)

Die Beschränkung der Gebühr nach Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge seit 2015 bezieht sich dabei nur auf die Interchange Fee, berührt aber nicht die Scheme Fee oder die Acquiring Fee. Diese werden dem Händler zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Höhe dieser Gebühren lässt sich jedoch nicht pauschal angeben, da die Scheme Fee u.a. von der Branche des Händlers, der Herkunft der Karte und weiteren Faktoren abhängt. Die Acquiring Fee hängt u.a. von der Größe des Händers und dessen Risiko aus Sicht des Acquirers ab. Zudem bezieht sich die Regulierung nur auf Consumer Karten. Corporate Cards sind hiervon ausgenommen - hier sind Interchange Fees von weit über 1% möglich.

Fehlende Channels: E-Commerce, Paylink, Mobile, MOTO und ATM[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt "Abwicklung" geht der Artikel nur auf den Channel "stationärer Handel" mit POS-Terminal ein. Als weitere Channels des Aquiring gibt es:

  • E-Commerce
  • Paylink (kann auch als derselbe Channel wie E-Commerce aufgefasst werden)
  • Mobile Payment
  • Mail Order / Telephone Order (MOTO)
  • ATM / GAA (Geldausgabeautomat)

Auch die rechtliche Betrachtung dieser Channels unterscheidet sich vom stationären Handel.

Weiterhin wird hier nur die unterschriftbasierte Kartenzahlung im stationären Handel berücksichtigt, nicht aber die anderen Authentifizierungsfaktoren der PSD2 (siehe SCA = starke Kundenauthentifizierung).

Ich finde leider nicht die Zeit, diese Ergänzungen in den Artikel aufzunehmen. Wäre schön, wenn sich jemand die Mühe machen würde. --Christian.Engel (Diskussion) 13:42, 28. Jun. 2023 (CEST)Beantworten