Diskussion:Aktuar (Versicherungswirtschaft)

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Dieser Artikel wirkt sehr einseitig werbend für die Vereinigungen und enthält wenig tatsächliche Informationen über das Berufsbild. Eine Überarbeitung wäre nötig. 15:39, 5. Sep. 2011 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 131.234.89.87 (Diskussion) )

Dem stimme ich vollkommen zu. Ich kenne einige, die die DAV-Ausbildung absolviert haben und alle sind der Meinung, dass sie dort nichts brauchbares gelernt haben und dies reine Zeitverschwendung war. Allerdings macht der DAV-Abschluss den Personalern das Leben leicht und wird daher häufig verlangt. 93.130.200.55 10:42, 3. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Fehlende Internationale, Europäische und Deutsche Einsortierung in den Qualifikationsrahmen[Quelltext bearbeiten]

In der heutigen Zeit ist es wichtig bei den vielen Abschlüssen einen Überblick zu behalten. Z.B. über Diplomabschluss, Masterabschluss, MBA-Abschluss, Bachelorabschluss, Promotion, Berufsausbildung, Studium neben dem Beruf und eben auch im Bereich des Titels "Aktuar". Es muss hier eine Klassifizierbarkeit im Rahmen von http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Qualifikationsrahmen und http://de.wikipedia.org/wiki/Europäischer_Qualifikationsrahmen erfolgen. Erst dann ist der Abschluss Aktuar (DAV) verständlich und vor allem vergleichbar! (nicht signierter Beitrag von 188.194.78.36 (Diskussion) 15:23, 9. Apr. 2013 (CEST))[Beantworten]

Die Verständlichkeit von Wikipedia wird wohl nicht besser, wenn bei sämtlichen ungeschützten Berufsbezeichnungen nun die entsprechende Warnbox angebracht wird. Die Suche nach Aktuar und Qualifikationsrahmen bringt zur Zeit, 2013, nur ein paar nichtssagende Hinweise. Georg H. Schroer, schreibt im Jahre 2000 in „Der Verantwortliche Aktuar in der Lebensversicherung: Entwicklung, Stellung und Haftung”, S. 82,2: „Der Aktuar verfügt über kein geschlossenes Berufsbild und die Berufsbezeichnung Aktuar ist rechtlich ungeschützt. (…) Dem verantwortlichen Aktuar obliegt ein Aufgabenkreis, der faktisch ein bestimmtes Eignungsprofil erfordert, dieses Profil wird jedoch gesetzlich nicht eigens festgeschrieben. Festgeschrieben wird exakt jenes Profil aber von Berufsorganisationsseite, nur fehlt jede normtechnische Verbindung zum Verantwortlichen Aktuar.” Möglich, dass sich an dem Punkt was getan hat, aber wer sich heute ohne irgendwelche Fachkenntnisse als Aktuar bezeichnet, hat dafür keine staatlichen Sanktionen zu befürchten. Einen gewissen Schutz der Bezeichnung und eine Klassifizierbarkeit bietet in Deutschland (In Österreich und der Schweiz je nach Berufsorganisation anderslautend) die Form „Aktuar (DAV)”, die von der Deutschen Aktuarvereinigung nach einer Zusatzausbildung verliehen wird. Die Beschreibung der Qualifikation über Berufsorganisationen ist korrekt. Was daran laut erstem Diskussionsbeitrag „einseitig werbend” sein soll, erschließt sich mir nicht. --80.134.57.212 21:00, 28. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]