Diskussion:Albert Kreuzberg

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von HOPflaume in Abschnitt Dissertation
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Dissertation[Quelltext bearbeiten]

Ob es sich bei der nachgenannten Promotionsschrift um die des umseitigen Albert Kreuzberg handelt, konnte mangels Zugriffsmöglichkeit noch nicht geklärt werden:

  • Wie verhält sich der civilrechtliche Nothstand [i. e. Notstand] zu dem Grundsatze “casus a nullo praestantur”? Universität Leipzig 1893 [1]

--H O P 11:46, 1. Mai 2016 (CEST)Beantworten