Diskussion:Allgemeine Geschäftsbedingungen (Österreich)

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AGB auf Webseite[Quelltext bearbeiten]

für mich stellt sich die Frage man AGB auf der Firmenwebseite anführen muss. Muss man als Firma AGB haben oder darf man ohne AGB auch geschäfte machen. Vielleicht kann das jemand beantworten der sich damit auskenn. (nicht signierter Beitrag von 85.127.172.9 (Diskussion) 21:12, 26. Feb. 2013 (CET))[Beantworten]

Wenn AGBs verwendet werden, müssen sie auch VOR Vetragsschluss angeben werden, damit der potenzielle Verbraucher Einsicht vor Vertragsschluss nehmen kann, ansonsten sind diese ungültig. Firmen (oder ganz allgemein niemand) müssen sie nicht verwenden, soweit ich informiert bin, denn AGBs sind lediglich eine "Vertragsschablone", die vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden, damit nicht bei jedem neuen Vertrag alle Einzelheiten aufs Neue ausgearbeitet werden müssen. Ausnahme: nur bei Rechtsgeschäften, wo Typenzwang besteht (zB Eigentumserwerb), wird die Privatautonomie eingeschränkt und in diesen Fällen müssen die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden... --Ikariam20 09:09, 12. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]


Kritik am Wikipedia-Artikel[Quelltext bearbeiten]

Es bleibt unklar, welche Passagen nur dem Konsumentenschutz dienen.

Es werden keine Rechtsnormen zitiert oder keine sonstigen Verweise, worauf die Behauptungen beruhen.

Prof. Dr. Michael Bartsch Karlsruhe (nicht signierter Beitrag von 217.92.94.232 (Diskussion) 16:11, 9. Jul 2015 (CEST))