Diskussion:Alte Pflichten (Freimaurerei)
Hallo, sehr schöner und dringend notwendiger Artikel. Ich habe nur ein paar kleinere Nachfragen: Im ersten Abschnitt heißt es Das Buch der Konstitution beginnt mit einer Widmung an den zweiten Herzog von Montagu – Wer war das und warum wurde gerade ihm die Konstitution gewidmet? Sollten die beiden Abschnitte „Geschichte“ und „Inhalt“ nicht besser vertauscht werden? (ich persönlich fand diese Abfolge beim Lesen verwirrend) Ließe sich vielleicht noch in einem Nebensatz erklären, was das „Cooke-Manuskript“ ist? Am wichtigsten erscheint mir aber, daß noch Hinweise auf weiterführende Literatur hinzugefügt werden. --Frank Schulenburg 09:46, 24. Sep 2005 (CEST)
Danke für die Hinweise. Die Abschnitte waren ursprünglich umgekehrt, vermutlich war es deswegen verwirrend. Die Fragen versuche ich durch Ergänzungen im Artikel zu klären. :-) --webmaster@sgovd.org (Diskussion) 17:01, 24. Sep 2005 (CEST)
- Prima, herzlichen Dank. Bei der Gelegenheit auch nochmal Danke für den Hinweis zur Ritualfreiheit des SGOvD. Beste Grüße --Frank Schulenburg 20:07, 24. Sep 2005 (CEST)
Zitat aus dem Artikel: "Ebenso fügte er hinzu, dass Frauen ab diesem Zeitpunkt - in England - kein Zutritt mehr zur Freimaurerei haben sollten, wie dies vorher durchaus üblich war, wie das York Manuscript No. 4, das sich in Besitz der Gand Lodge of York befindet, belegt. [...] Noch 1712 wurde Elizabeth St. Leger (später Elisabeth Alsworth) als Freimaurer in der Lodge No. 95 aufgenommen. Diese Loge gibt es heute noch in der Stadt Cork – und ist auch heute noch von der UGLoE anerkannt." Zitat Ende. Dies halte ich für irreführend. Es gibt keine Belege, dass Frauen im Mittelalter Mitglieder der SteinmetzBRUDERschaften waren. Aus dieser Zeit stammt nämlich auch der Begriff Freimaurer. Der erste Beleg für eine Aufnahme einer Frau stammt aus dem Ende des 17. Jahrhunderts. Das sind mindestens 500(!!!!!) Jahre nachdem die Bruderschaften mit ihren noch heute verwendeten Symbolen und Zeichen in Chroniken erwähnt werden. Der Artikel suggeriert, Frauen hätten seit Anbeginn der Zeit Zutritt zu den Steinmetzzünften gehabt, was historisch nicht belegt ist. Außerdem gilt es als erwiesen, daß Frauen den Beruf des Steinmetzen gar nicht ausüben durften und erst Zutritt zu den Logen fanden, als die fast nur noch spekulativ waren. Ich bitte darum, dies richtigzustellen. Abgesehen davon: Was hat das bei den Alten Pflichten überhaupt zu suchen, die eindeutig, wenn man sie denn kennt, an die Tradition der mittelalterlichen Zünfte anschliessen? 84.57.4.22 23:21, 5. Feb 2006 (CET)
- Also vertreten Sie die These, die Alten Pflichten seien nach dem York Manuscript No 4 und der nachweisbaren Aufnahme von Frauen eine 500-jährige Rückentwicklung? Dann müsste man dies wohl so abändern.
- Zitat von Ihnen:
- Der Artikel suggeriert, Frauen hätten seit Anbeginn der Zeit Zutritt zu den Steinmetzzünften gehabt, was historisch nicht belegt ist.
- Diese Geschichtsklitterung betreiben meist reguläre freimaurerische Großlogen. Um nur ein bekanntes Beispiel zu nennen: Sabine von Steinbach, die Tochter des Erbauers des Strassburger Münsters Erwin von Steinbach war im Mittelalter Mitglied der Steinmetzzunft. Auch sonst wird berichtet, dass Frauen für die Zisilierarbeiten an den behauenen Steinen benötigt wurden. --webmaster@sgovd.org (Diskussion) 00:17, 6. Feb 2006 (CET)
Ich denke, der User mit der IP spricht hier nicht von einer 500-jährigen Rückentwicklung, sondern der logischen Fortsetzung einer 500-jährigen Tradition. Was die Mitgliedschaft von Frauen in Zünften angeht, bitte ich um Belege. Der Artikel Zunft jedoch unterstreicht ganz klar, daß Frauen nur in vier Zünfte Zugang hatten, worunter nicht die Steinmetzzunft fällt. Daß Frauen am Bau in irgend einer Form beteiligt waren, ist ja wohl klar. Aber das machte sie noch lange nicht zum Mitglied der Zunft. Von Geschichtsklitterung also keine Spur. 84.56.34.0 12:45, 6. Feb 2006 (CET)
- Um mich noch einmal zu wiederholen: Sabine von Steinbach war Mitglied der Steinmetzzunft. Die verbriefte Aufnahme in der spekulativen Freimaurerei von Frauen ohne ein solches Handwerk durch das York Manuscript No 4 war zweifellos eine Weiterentwicklung. --webmaster@sgovd.org (Diskussion) 15:05, 6. Feb 2006 (CET)
Wiederholung einer Information ändert nichts an ihrem (unbelegten) Wahrheitsgehalt. 84.56.59.202 16:09, 6. Feb 2006 (CET)
Sabine von Steinbach, Mitglied der Steinmetzzunft?
[Quelltext bearbeiten]Der "liberale" Standpunkt behauptet es, der (vermutet) "humanitäre" bestreitet, mit dem WIKI-formal besseren Argument. Seit 4,5 Jahren ist seither nix mehr los. Da im WIKI-Artikel diese Frau durchaus legendär erscheint, auch keinerlei Hinweis auf Zunftzugehörigkeit erkennen läßt, scheint die IP "Recht" zu haben. Aber: Wozu die Debatte? Wäre es nicht wünschenswert, zumindest auf dieser Seite den Stand der Diskussion um die wortwörtliche Gültigkeit der Alten Pflichten auszubreiten? Oder zu beschreiben, ob und inwieweit die verschiedenen Freimaurerorganisationen es mit den Alten Pflichten (verschieden) halten?--Georg123 21:52, 2. Sep. 2010 (CEST)
Verlinkte Bezüge
[Quelltext bearbeiten]...den Auftrag, aus alten gotischen Konstitutionen eine neue Konstitution für die Großloge zu verfassen. und anhand des alten gotischen Cooke-Manuskripts zusammengestellt - Nicht nur, daß in beiden Fällen der Link auf Gotik erfolgt, so ist dieser Link auch bei nur einem mal fehl am Platze. In einem etymologischen Wörterbuch, wo es nicht auf die Inhalte, sondern auf Herkunft und Entwicklung von Ausdrücken ankommt, wäre es passend, die Gotik hier anzuführen, aber der Leser eines lexikalischen Artikels erwartet hier - und zwar völlig zu Recht - Aufschluss auf diese Manuskripte, die als gotischen Konstitutionen bezeichnet werden. Der Link hier gehört daher nicht in die Kategorie sinnvoller Link, sondern in die Kategorie Ich hab zwar nichts sinnvolles, aber wenigstens hab ich einen Link - da fagt man sich doch gleich, weshalb nicht auch Worte wie Manuskript, Konstitution, Auftrag, usw. verlinkt werden. Chiron McAnndra 20:52, 22. Nov. 2011 (CET)