Diskussion:Ambulancebegeleiding
Allgemeines
[Quelltext bearbeiten]Das ist zugegebenermaßen einmalig.
Auch, dass die Rettungsfahrzeuge "normalerweise" auf dem Pannenstreifen fahren.
Zugegeben, es ist eine nationale Regelung und die ist zu befolgen. Aber in D z. B. würde man (wenn alles richtig läuft) standardmäßig eine Rettungsgasse bilden und die Fahrzeuge fahren dann da durch. In den Niederlanden lässt man (wenn vorhanden) den Pannenstreifen frei.
Warum hat man, bei aller Reglemetierung und Angleichung durch die EU, nicht auch hier einheitliche Standards für alle? Also z. B. IMMER eine Rettungsgasse, unabhähngig vom Vorhandensein eines Pannenstreifens? Beim korrekten Bilden einer Rettungsgasse wird der nämlich mitgenutzt ... --212.8.208.204 17:00, 13. Mär. 2020 (CET)
- Eine Rettungsgasse ist m.E. standardmäßig (also als gesetzliche Vorgabe) nur dort möglich, wo (wie in D, A) die Fahrspuren so breit sind, dass zwei Fahrspuren für drei Fahrzeugbreiten Platz geben. Dies ist in Ländern wie F, I, NL, B insbesondere auf älteren Autobahnabschnitten oft nicht der Fall. --2003:F2:C70A:7FC8:89B:C1AF:A8C3:7F30 11:34, 12. Mär. 2023 (CET)
Zum Einzelnachweis
[Quelltext bearbeiten]Der Link führt auf ein Dokument des BMTN, eines Clubs für begeisterte BMW-Kradfahrer die bei geplanten Events (wie Radrennen usw.) in Zusammenarbeit mit der Verkehrspolizei unterstützende (!) verkehrsregelnde Aufgaben übernehmen (siehe bmtn.nl). Dazu haben die aktiven Mitglieder aufgrund einer Ausbildung und Prüfung als Verkehsregler*in die Berechtigung, verkehrsregelnd aufzutreten, jedoch nur stehend, also nicht auf dem (fahrenden oder stehenden) Motorrad. Es gibt in den Niederlanden mehrere ähnliche Vereine. Dies alles ist nach deutschsprachigem Verständnis zwar einmalig und deswegen interessant, fällt aber nicht unter der Kategorie "Ambulangebegeleiding" - diese wird ausschließlich von der Polizei bzw. Koninklijke Marechaussee übernommen - , ist also hier eigentlich Fehl am Platz. --2003:F2:C70A:7FC8:89B:C1AF:A8C3:7F30 11:27, 12. Mär. 2023 (CET)