Diskussion:Amelinghausen

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Eine angebliche Heidekönigin namens Gisela Hahn hat es in Amelinghausen nie gegeben - siehe http://www.heidebluetenfest.com/heidekoenigin/chronik.htm

Verwaltungsgeschichte[Quelltext bearbeiten]

Dieser soeben eingefügte Abschnitt ist m. E. problematisch. Offensichtlich hat die Recherche an Ort und Stelle stattgefunden; Quellen sind leider nicht genannt. Karl der Große wird dem 18. Jahrhundert zugeschrieben, überhaupt scheint der Beitrag mit einer schnellen Feder kreiert worden zu sein. -- Matthias Blazek 10:24, 29. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Durch die immer wieder herausgenommenen und dann wieder eingefügten und veränderten Abschnitte ist die Quellenangabe völlig auf der Strecke geblieben. Schade. -- Matthias Blazek 09:12, 9. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Das ist auf weiten Strecken nicht die Verwaltungsgeschichte von Amelinghausen, sondern die Verwaltungsgeschichte Preußens. Das Salz der Enzyklopädie sind sinnvolle Verlinkungen, nicht das (kontraproduktive) Vervielfältigen von Inhalten. --80.145.197.34 22:09, 5. Jun. 2014 (CEST)[Beantworten]

Ich teile die allgemeine Kritik, dass der Artikel vieles zur allgemeinen Landesgeschichte enthält, was man anderswo besser nachlesen kann, während die Geschichte des Ortes bzw. der Vogtei selbst, besonders die mittelalterliche und frühneuzeitliche, eher dürftig behandelt ist. Wichtige Dinge fehlen hier teils vollkommen. Zur Verwaltungsgeschichte würde ich einfach auf die Standardwerke verweisen: Krieg, Martin, Die Entstehung und Entwicklung der Amtsbezirke im ehemaligen Fürstentum Lüneburg. Göttingen 1922 [Neudruck H. Th. Wenner Osnabrück 1975], und Franz, Günther, Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Lüneburg. Walter Dorn Verlag Bremen=Horn 1955. Natürlich sind auch diese nicht auf dem neuesten Stand, aber m. E. besser als das, was sich im Artikel findet. Die Vogtei Amelinghausen wird nicht erst 1450 erwähnt, sondern schon 1381: Dormeier, Heinrich, Landesverwaltung während des Lüneburger Erbfolgekrieges. Die Vogteirechnung des Segeband Vos in Winsen an der Luhe (1381/1382). Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte Band 83 (2011) pp. 117-178. Dort ist mehrmals von der "advocacia Amelinc(g)huzen" die Rede. Sie war schon damals von der Winsener Zentrale abhängig (wohl schon seit Mitte der 1370er Jahre, vorher von der in Lüneburg). Vieles zur Kirchen- und Verwaltungsgeschichte findet man auch bei Rüther, Ernst, Heimat und Geschichte eines alten Bauerngeschlechts der Lüneburger Heide (Winsen 1932). Der Autor sollte sich die einschlägige Literatur (die ich hier nur z. T. angeführt habe) zu eigen machen und dann den Artikel grundlegend überarbeiten.

Winsenensis --93.192.206.234 09:14, 18. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]

Hexenprozesse[Quelltext bearbeiten]

Die Herzogin-Witwe Hedwig in Moisburg hat sich zwar auch durch Hexenverfolgung hervorgetan, die Amelinghäuser Fälle gehen jedoch nicht auf ihr Konto, sondern auf das der Herzogin Dorothea (Witwe des Herzogs Wilhelm d. J.), die von 1593 bis 1617 auf dem Schloss Winsen saß und im damaligen Amt Winsen, zu dem auch die Vogtei Amelinghausen gehörte, die (Hoch-) Gerichtshoheit hatte, also unabhängig von Celle. Der Zeitraum 1593-1617 stellt also für die Winsener Gerichtsgeschichte eine besondere Periode dar. Vgl. die unten angegebene Literatur. Aus der unter 3.) genannten Arbeit geht übrigens hervor, dass die Hexenprozesse in Winsen schon am Anfang des 17. Jhs. stattgefunden haben, und auch viel mehr Opfer zu beklagen sind, als in der meistens zitierten Lit. 1.) angegeben (wenigstens etwa 38). Auch geht aus Lit. 3.) hervor, dass die Prozesse sofort nach dem Tode Dorotheas beendet wurden. Die Herzogin-Witwe Dorothea dürfte damit als die Alleinverantwortliche für die Winsener Prozesse feststehen. Die angegebene Literatur sollte ordentlich zitiert werden. Ich habe auch im zitierten Buch von Blazek nachgesehen. Dort werden leider lediglich Sekundärarbeiten zitiert, die die nicht genannten Originalarbeiten benutzen. So etwas sollte man vermeiden. Teilweise sind diese Sekundärarbeiten auch ausgeschmückt, d. h. es stehen Dinge darin, die aus den Primärarbeiten und den Quellen nicht herausgelesen werden können. Das betrifft wohlgemerkt nur die Winsener Prozesse, bei den anderen kann ich das nicht beurteilen.

Zur Bewertung der einschlägigen Literatur:

1.) Heinrich Schulz, Anna und Barbara Stehr von Amelinghausen. Eine Hexengeschichte. Winsener Geschichtsblätter 10, Winsen 1929. Schulz schildert hier den Prozess von 1611 an Hand der damals noch in Winsen liegenden Prozessakte. Eine für die damalige Zeit bemerkenswerte und vorsichtig wertende Arbeit, die sogar auf p. 14 auch den Celler Hexenprozess wegen der angeblichen Vergiftung Herzog Wilhelms erwähnt. Allerdings geht die Entschuldigung Dorotheas auf derselben Seite nach heutigen Erkenntnissen zu weit. Insgesamt gesehen prägt gerade diese Arbeit das Verständnis von den damaligen Ereignissen in der Winsener Heimatforschung bis heute. Wie gesagt, keine schlechte Grundlage, aber ergänzungsbedürftig.

2.) Dieter Brosius, Herzogin Dorothea, Winsen 1991. Es handelt sich um eine quellenorientierte Biografie der Herzogin, die aber auf die Hexenprozesse, die während ihrer Herrschaft in Winsen stattfanden, nur am Rande eingeht (pp. 29/30). Immerhin nennt er genau die jetzt in Hannover liegenden Quellen, und erwähnt auf p. 25 auch ausdrücklich ihre (von Celle unabhängige) Gerichtsherrschaft, derer sie sich nach p. 29 besonders gewissenhaft annahm. Es ist damit endgültig klar, dass sie und niemand anders als oberste gerichtliche Instanz im Amt Winsen auch für den Verlauf und die Urteile in den Hexenprozessen voll verantwortlich war. Natürlich hat sie nicht selbst die Vernehmungen geleitet, auch die „peinlichen“ nicht, das hat damals auch nirgendwo ein Gerichtsherr getan, sondern immer untergeordnete Beamte. Dieser Sachverhalt ist deshalb wichtig, weil zur Entschuldigung Dorotheas bis heute immer wieder angeführt wird, es sei durch nichts erwiesen, dass sie selbst bei den Folterungen anwesend war oder diese gar selbst geleitet / durchgeführt habe. Natürlich hat sie das nicht, ein Argument zur Verringerung ihrer Schuld, an der selbst heute noch offenbar viele ein Interesse haben, ist es dagegen in keiner Weise. Brosius formuliert auf p. 30 nicht besonders genau. Klar ist, dass es solche Prozesse nicht in allen Territorien gab, und dort, wo es sie gab, nicht durchgehend zu allen Zeiten im 16.-18. Jh. Viel hing eben vom Gerichtsherrn und dessen Einstellung zu diesen Dingen ab.

3.) Heimatverein Egestorf, Hexenprozesse in Winsen (Luhe) 1610-1618. Eigenverlag 2006. Es handelt sich um die etwas vollständigere Veröffentlichung der Aktenabschrift von Heinrich Schulz (siehe 1.). Neben dem Stehrschen Prozess werden auch die anderen mehr oder weniger ausführlich behandelt, sowie auch die Verbrennungen vor 1611 erwähnt. Besonders informativ ist der Prozess von 1618, der Einblicke in die Zusammenarbeit der Justizbeamten (die die Vernehmungen leiteten) mit dem Gerichtsherrn gewährt, und der ja bekanntlich mit dem in Celle angeordneten Freispruch endete. Es ist nach allem, was wir wissen, der letzte derartige Prozess in Winsen gewesen. Die schriftliche Korrespondenz zwischen Beamten und Gerichtsherrin war zu Zeiten Dorotheas nicht erforderlich, da beide ja in Winsen saßen. Die Abstimmung hat es aber natürlich auch damals gegeben. Dorothea war also zu jeder Zeit vom Stand der Prozesse informiert und hat dann auch die entsprechenden Weisungen zum weiteren Vorgehen gegeben. Diese Arbeit ersetzt die Veröffentlichung von 1929 in den Winsener Geschichtsblättern vollständig.

4.) Matthias Blazek, Hexenprozesse, Galgenberge, Hinrichtungen, Kriminaljustiz im Fürstentum Lüneburg und im Königreich Hannover. ibidem Verlag Stuttgart 2006. Dieses Buch mag als Fundgrube geeignet sein, als geschichtliches Werk ist es mindestens hinsichtlich der Winsener Hexenprozesse völlig ungeeignet, da es nicht einmal die einschlägigen Quellen (im Sinne der historischen Wissenschaft) nennt. Es beruft sich stattdessen auf Zeitungsartikel und ein Internetportal. Die Winsener Ereignisse werden kurz auf p. 63 und dann noch einmal ausführlicher auf den pp. 66-68 berührt (warum dies überhaupt?), wobei beide Versionen teils im Widerspruch zueinander stehen. Der zuletzt genannte, längere Zeitungsartikel ist wortreich ausgeschmückt bzw. journalistisch aufgearbeitet, wobei unklar bleibt, was davon durch Quellen belegbar ist. Sicher ist die einleitende Szene mit Fritz von dem Berge im Winsener Schloss frei erfunden. Das Wort vom bitterbösen Weib fiel auch nicht hier, sondern in einem ganz anderen Zusammenhang (Lit. 5 p. 180). Besonders verwirrend ist die Erwähnung der Taten Hedwigs in diesem Kontext, Witwe Ottos II. zu Harburg. Dieser Passus wurde dann auch vom Autor dieses Wikipedia-Artikels falsch verstanden. Warum hat sie der Autor hier eingeflochten? Man kann natürlich in einen Zeitungsartikel alles mögliche einflechten, wenn es nur interessant genug ist, in eine historische Abhandlung jedoch nicht. Moisburg gehörte seit 1560 zur 1527-1642 abgeteilten Sonderherrschaft Harburg und hatte damals mit Winsen nichts zu tun. Heute gehört es ebenso wie Winsen zum Landkreis Harburg, vielleicht daher die Verwirrung. Von sorgfältiger Recherche ist das jedenfalls weit entfernt. Insgesamt also ein Werk, das leider typisch für viele „populärwissenschaftliche“ Darstellungen unserer Tage ist.

5.) Ernst Reinstorf, Elbmarschkultur zwischen Bleckede und Winsen an der Luhe, Harburg-Wilhelmsburg 1929. Hier auf pp. 371-375 eine Schilderung derjenigen Hexenprozesse Dorotheas, die Bewohner der Elbmarsch betrafen, aufgrund von Akten, die damals noch in Winsen lagen. Reinstorf kommt schon damals zu dem Schluss, dass Dorothea "die Seele derselben [i. e. der Hexenprozesse] war". Auf pp. 180/181 ferner eine kurze Zusammenfassung von Leben und Taten der Herzogin - der guten wie der bösen.

Winsenensis --93.192.206.234 12:19, 18. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]