Diskussion:Amt Körbecke

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Das Amt Körbecke lässt sich 1827 erstmals, durch Zusammenlegung der beiden Kirchspiele Körbecke und Bremen nachweisen. Es bestand bis zur kommunalen Neugliederung in Nordrhein Westfalen am 14. Januar 1969.

Zur Zeit des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" gehörte das heutige Gebiet der Gemeinde Möhnesee zum kurkölnischen Herzogtums Westfalen. Für die kommunale Entwicklung in dem ehemals kurkölnischen Teil war eine sogenannte Kirchspielverfassung, wie sie in weiten Teilen Westfalens anzutreffen war, von Bedeutung. Die Verwaltung dieser Dörfer war jedoch bis zum Beginn der Neuzeit nur unvollständig ausgebildet. Jedes Dorf besaß einen Vorsteher, dessen Amt oftmals unter den einflußreichsten Bauern des Ortes reihum wechselte. Der Vorsteher konnte die Gemeindemitglieder zu einer Versammlung einberufen, auf der z.B. die Gemeindelasten verteilt wurden. Die Höhe richtete sich nach der Steuerkraft, den Spannfüßen. Meistens reichte der Gemeindehaushalt jedoch nur zur Erledigung der notwendigsten Aufgaben.

Die nächsthöhere Verwaltungsstufen bildeten die Ämter. Ihre Keimzellen findet man in den kurkölnischen Drosteien, wie die Ämter auch genannt wurden. An ihrer Spitze stand ein Amtmann, der vom Landesherrn zur Wahrung seiner Rechte eingesetzt war. Das ehemalige Amt Körbecke bestand aus den Gemeinden Berlingsen, Brüllingsen, Büecke, Delecke, Echtrop, Ellingsen, Günne, Hewingsen, Körbecke, Stockum (Möhnesee), Theiningsen, Völlinghausen (Möhnesee), Wamel, Westrich und Wippringsen. Protokolle nahezu aller einzelnen Gemeindevertretungen, aber auch der Amtsverwaltung sind heute im Archiv der Gemeinde Möhnesee zu finden.

Die Kommunalverfassung änderte sich erst zur Zeit der napoeonischen Herrschaft, als das Herzogtums Westfalen an das Großherzogtum Hessen-Darmstadt in den Jahren 1802/1803 überging. In diesem Gebiet, was fortan dem Großherzog von Hessen-Darmstadt unterstand, wurden die kurkölnischen Drosteien aufgelöst. Hier bildeten die ehemaligen kurkölnischen Gerichte Körbecke und Allagen, die Städte Belecke, Warstein und Hirschberg sowie die Kommende Mülheim und das Patrimonialgericht (Gutsgerichtsbarkeit) Mellrich das Amt Belecke. An der Spitze dieses Amtsbezirks, welches ab dem Jahr 1812 die Bezeichnung Justitzamt erhielt, standen seit 1807 staatliche Amtmänner, die mit Aufgaben der Verwaltung und der Rechtspflege betraut waren. Auf der unteren Verwaltungsebene wurde das Amt Belecke auf Vorschlag des zuständigen Amtmannes, dem auch die Kommunalaufsicht oblag, in acht Schultheißereien eingeteilt, welche schließlich durch die hessische Regierung in Arnsberg ernannt wurden. Endgültig ging die Körbecker Gerichtsbarkeit jedoch mit dem "Wiener Kongress" und dem damit verbundenen Aufbau der preußischen Staatsverwaltung 1815 unter.


1827 werden unter Preußen die Trennung von Gerichtsbarkeit und Verwaltung vollzogen und schließlich schließlich die beiden Kirchspiele Körbecke und Bremen zu einem Amt, dem Amt Körbecke, zusammengelegt. Als erster Amtsbürgermeister 1827 - 1586 wird der Amtmann Rocholl erwähnt. Ab 1856, also mit Inkrafttreten der westfälischen Gemeindeordnung, wird das Amt vom Amtsbürgermeister Schäferhoff geführt. Ihm folgen für die Jahre 1877 - 1879 der Amtmann Heße und von 1880 - 1883 der Amtmann Wulf. August Schulte-Drüggelte führt das Amt als Eherenamtmann und verlegt den Sitz der Amtsverwaltung nach Drüggelte. Der Amtssitz in Drüggelte lässt sich bis zum 01. Juni 1908 nachweisen. Während dieser gesamten Zeit setzte sich die Bildung der einzelnen politischen Gemeinden ein und da die große Ausdehnung des neuen Amtes Körbecke (die Ost-Westdiagonale betrug mehr als 25 Kilometer) die Verwaltung sehr erschwerte, trennten sich die beiden Kirchspiele 1890 zu eigenen Ämtern. Ab 1890 besteht das Amt Körbecke dann in seinen noch heute gültigen Grenzen. Zu dieser Zeit beträgt die Katasterfläche 12335,21 ha. Ab 1908 wird das Amt durch den "Ehrenamtmann" und Gutsbesitzer Ferdinand Berken zum Berkenhof bis zum Jahre 1933 geführt. In seine Amtszeit fällt das Projekt der Wasserversorgung des Amtsgebietes, auch wenn die Wasserleitung erst nach seinem Abgang verwirklicht wurde. Dafür fällt die Versorgung der Gemeinden mit elektrischem Licht in seine Amtszeit. So wurde Körbecke 1909 und von 1920 - 1922 alle übrigen Gemeinden des Amtsgebiets an die Elektrizität angeschlossen.

Die erste befestigte Straße durchdas Amtsgebiet wurde 1838 von Soest nach Arnsberg gebaut, die Straße von Brilon nach Neheim folgte einige Jahre später 1852. Die größte Landschaftsveränderung erfuhr die Einwohner des Amtes durch den Bau der Möhnetalsperre, welche 1913 fertiggestellt wurde.

1969 wurde das zum Kreis Soest gehörende Amt im Rahmen der kommunalen Neugliederung aufgelöst und ging vollständig in der neugegründeten Gemeinde Möhnesee auf.

  • Hans Weller: Die Selbstverwaltung im Kreis Soest 1817 - 1974, Paderborn 1987
  • Interessengemeinschaft Heimattag 1995: Körbecke ein Dorf im Wandel der Zeit, Körbecke 1995
  • Manfred Schöne: Das Herzogtum Westfalen unter hessen-darmstädtischer Herrschaft 1802 – 1816, Olpe 1966.

Quellen[Quelltext bearbeiten]

  • Protokollbücher des Amtes Körbecke, Gemeindearchiv Möhnesee
  • Amtschronik des Amtes Körbecke, Gemeindearchiv Möhnesee





Der Artikel ist in dieser Form eine Katastrophe. Die ersten drei Abschnitte sind völliger Blödsinn. Ab Abschnitt vier sollte sprachlich dringend überarbeitet werden. andererseits wurden wichtige Daten des Vorläuferartikels gelöscht. Deshalb habe ich den Artikel zunächst einmal revertiert und bitte um eine sinnvolle Überarbeitung. Danke. Gruß --Rmbonn 21:02, 4. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Ein Blick ins Archiv und die Benutzung von Quellen erleichtert die Rechtsfindung!--Moehnesee 09:12, 5. Jan. 2011 (CET)Beantworten