Diskussion:Amtsgericht Schwandorf

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von 2001:A61:556:9B01:CC16:5627:6764:84A6 in Abschnitt Amtsgerichtliche Zweigstellen infolge GerOrgG 1973
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Amtsgerichtliche Zweigstellen infolge GerOrgG 1973[Quelltext bearbeiten]

Sie hatten zwar eigene Bezirke zugeteilt erhalten (vgl. Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen von 1973), gehörten aber eigentlich zum Amtsgerichtsbezirk Schwandorf (denn das GerOrgG von 1973 nennt unter dem Landgerichtsbezirk Schwandorf nur das AG Schwandorf). --2001:A61:556:9B01:CC16:5627:6764:84A6 18:46, 6. Mär. 2024 (CET)Beantworten