Diskussion:Amtsverzicht

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Zerolevel in Abschnitt Präsident mit 22 Jahren?
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Der Artikel widerspricht sich teilweise selbst... Die gebrachte Definition ist „Der Amtsverzicht ist der freiwillige, geordnete Rücktritt von einer hohen Funktion.“ Später fällt dann der Satz „Wenn ein erzwungener Amtsverzicht widerrufen wird, ...“ Was denn nun? Freiwillig oder erzwungen? Zudem sollten noch Rechtschreibfehler ausgebügelt und Literatur angegeben werden.--Th1979 06:18, 9. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Präsident mit 22 Jahren?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel behauptet: "so hat der bayerische Kirchenpräsident Friedrich Veit (1861-1948) seinen Verzicht erst zum fünfzigsten Amtsjubiläum (1933) erklärt" - d.h. mit 72 Jahren war er bereits 50 Jahre lang Kirchenpräsident? Auf den Posten (damals "Oberkonsistorialrat") kam er aber erst 1917 .... Also, welches Amt ist gemeint? -- Zerolevel 11:16, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten