Diskussion:Anordnung nach § 44 SGB III

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 195.88.117.25 in Abschnitt Verschiebung
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Verschiebung[Quelltext bearbeiten]

Wäre es nicht sinnvoll, den Artikel nach Anordnung nach § 43 SGB III zu verschieben? Dort ist die Ermächtigung heute geregelt. Lässt der noch nicht angepasste Sprachgebrauch in der Verwaltung belegen?--Urfin7 (Diskussion) 23:58, 2. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Nein, den Anordnungstext und den Titel hatte bis zuletzt keiner geändert, allerdings war "Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit über die Entrichtung von Gebühren durch Arbeitgeber für die Auslandsvermittlung auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen oder Vermittlungsabsprachen der Bundesanstalt mit ausländischen Arbeitsverwaltungen" zu lang fürs Lemma. --195.88.117.25 14:25, 9. Feb. 2018 (CET)Beantworten