Diskussion:Ansu Fati

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--- Übertrag von Benutzer Diskussion:HSV1887 ---

Hallo HSV1887, Du hast ja jetzt den Ansu Fati stark bearbeitet... Hat der jetzt nur eine Staatsbürgerschaft, oder noch die doppelte? Wenn er die doppelte hat, müsstest Du das noch mal klarstellen im Artikel, finde ich. Migrationshintergrund heißt ja nicht zwangsläufig Staatsbürgerschaft, da man die alte verlieren kann. So ist zumindest der Eindruck im Artikel für die Situation von Fati. Die spanische ist ja erst vor n paar Tagen dazugekommen...Ich glaube er hat noch die aus Guinea und die portug. (historisch bedingte). GrußLanzenhart (Diskussion) 21:01, 24. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]

Er wurde letzten Freitag eingebürgert. "Spanisch-guinea-bissauischer Fußballspieler" hört sich absolut sperrig an. Wenn man die spanische Staatsangehörigkeit annehmen will, muss man eine Verzichtserklärung auf die vorherige abgeben. Es gibt Ausnahmen wie andere EU-Staaten oder einige iberoamerikanische Staaten. Ob diese Staatsangehörigkeit dann tatsächlich abgegeben wurde, überprüft der spanische Staat in der Praxis jedoch nicht. Es ist somit fraglich, ob er noch Staatsbürger von Guinea-Bissau ist. Jedenfalls nutzt er diese nicht, da er dort nicht lebt. Wieso sollte er die Portugiesische haben? Weder stammt er von einem portugiesischen Staatsbürger ab noch hat er dort lange gelebt. Anscheinend können Personen aus Guinea-Bissau diese beantragen, aber das ist nicht geschehen.--HSV1887 (Diskussion) 22:25, 24. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]
Das Problem mit den Staatsangehörigkeiten ist, dass einige Länder egal ist, was wiederum andere Länder bestimmen. Für Spanien ist er "nur" Spanier, für Bissau bleibt er noch Staatsbürger, jedoch mit zusätzlicher SB. Für Portugal kann er aufgrund des Vertrages der beiden Länder portugiesisch werden, dazu muss er weder dort lange gelebt haben noch von diesen abstammen. Weil GB eine ehemalige port. Kolonie ist und das eine Besonderheit darstellt, kann er die port. indirekt annehmen. Wenn Du aber das belegst, was Du schreibst, ist alles in Ordnung. Es kann sein, dass das aber jemand anfechtet, wenn es unbelegt bleibt. Sprachlich kannst Du auch anführen, dass er die Staatsbürgerschaft von GB hat und seit 2019 auch die spanische, es sei denn er hat einseitig (gegenüber Spanien) auf seine alte verzichtet.Bitte einfach alles belegen und dann denke ist alles in Ordnung. PS: "Migrationshintergrund" hat jeder Erdenbewohner...;) Lanzenhart (Diskussion) 23:15, 24. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]
...und der der spanische Staat ist nicht derjenige, der entscheidet, ob AF eine andere SB hat... Ich würde wie gesagt schreiben, er habe eine gb und seit 2019 auch die spanische. Die port kann er noch erwerben. Entscheidend für den Fußball ist, wo er als erstes spielt (welche Nationalmannschaft). Dann ist eh alles egal. Das ist auch gerade das Thema und daher der schneller Entschluss der Spanier. GrußLanzenhart (Diskussion) 23:19, 24. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]
Im Dokument zur Einbürgerung steht renunciando a su nacionalidad anterior, was so viel bedeutet, dass er seine frühere Staatsangehörigkeit aufgibt. Leider spreche ich kein Spanisch und kann das nur mit dem Google Übersetzer übersetzen. Ist hier jemand, der Spanisch spricht und weitere wichtige Infos aus dem Dokument herauslesen kann? --HSV1887 (Diskussion) 00:22, 25. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]
Dokument zur Einbürgerung? Zeig her, ich übersetze Dir das.Lanzenhart (Diskussion) 00:57, 25. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]
Habs jetzt gesehen, gelesen, ....da steht nicht viel mehr, nur wer Eltern sind, Geburtsdatum etc.. Er hat seine Nat. aufgegeben, gemäß Papier. Die Frage, ob Guinea Bissau das als gültig sieht, ist eine andere. Aber ich denke, es reicht wenn Du das so hinschreibst: 2019 hat er die spanische SB bekommen und musste laut unt. Vertrag seine aufgeben. Mehr ist da erstmals nicht nötig. Erst wenn Portugal evtl. mitmischt. Für mich ist das jetzt erledigt! Gruß und Danke! Lanzenhart (Diskussion) 01:06, 25. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]
PS: zu der besonderen Art der Einbürgerung "Carta de naturaleza" gemäß spanischen Rechts, kannst Du hier z.B. eine Definition finden: https://www.mjusticia.gob.es/cs/Satellite/Portal/es/ciudadanos/nacionalidad/nacionalidad/como-adquiere-nacionalidad/carta-naturaleza Lanzenhart (Diskussion) 01:12, 25. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]

Zum Verständnis: Fatis vollständiger Name ist Anssumane Fati Vieira. Der müsste, wie bei Spaniern, Portugiesen und wohl auch Menschen aus Guinea-Bissau vollständig fett in die Einleitung und auch so in die Box. Übersehe ich etwas?--Pyaet (Diskussion) 11:48, 4. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

@Pyaet: Er wurde eingebürgert. Lediglich sein voller Name im spanischen Pass lautet Anssumane Fati Vieira. Usprünglich und im guinea-bissauischen heißt er Anssumane Fati. Bei mehrfacher Staatsangehörigkeit kann es durchaus sein, dass man in verschiedenen Staaten verschiedene Namen trägt. Würdest du dich in Spanien einbürgern lassen, würdest du dort auch [Vorname] [Nachname Vater] [Nachname Mutter] heißen. Oder in Island wärst du [Vorname] [Vorname des Vaters + -son]. In deinem deutschen Pass würde sich allerdings nichts ändern. Je nachdem, welchen Pass du vorlegst, hast du zwei Namen. --HSV1887 (Diskussion) 11:52, 4. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]
Okay, jetzt verstehe ich! Dann handelt es sich hier nur um eine Formalie. Ich würde dann meine Bearbeitung vorhin entsprechend anpassen. Danke!--Pyaet (Diskussion) 11:56, 4. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]