Diskussion:Anton Sabel

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 89.0.91.167 in Abschnitt Verkehrsvergehen mit „fahrlässiger Tötung“
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Verkehrsvergehen mit „fahrlässiger Tötung“

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Ich lese in der Zeit vom 14. Juli 1955: "Schon zweimal mußte der Bundestag seit 1953 die Genehmigung zum Strafverfahren wegen Verkehrsvergehens mit „fahrlässiger Tötung“ erteilen: gegen den SPD-Abgeordneten Willi Koenen aus Düsseldorf und seinen CDU-Kollegen Anton Säbel aus Fulda." Wie es scheint ist hier Anton Sabel gemeint. Wie ist das Strafverfahren denn ausgegangen? Hat das enzyklopädische Relevanz? Wenn nein, mit welcher Begründung? --2003:45:4646:9000:49A3:C9C6:8067:8DB 00:35, 3. Aug. 2016 (CEST) Ergänzend: Ich lese im Spiegel Nr. 42 vom 17. Oktober 1956 im Zusammenhang mit den Bemühungen des CDU-Bundestagsabgeordnete Oskar Rümmele (Hinterzarten im Schwarzwald) um Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr: „Über die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn will Rümmele vielleicht noch mit sich handeln lassen - "aber höchstens 100 Stundenkilometer". Er rechnet allerdings damit, daß dieser Vorschlag auf den Widerstand seiner Kollegen stoßen wird, "denn die meisten Abgeordneten", sagt Rümmele, "sind auch dem Teufel der Raserei verfallen. Der Anton Sabel (CDU -Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Fulda) hat sogar einen Menschen totgefahren ..." --2003:45:4646:9000:49A3:C9C6:8067:8DB 00:56, 3. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Herr Lehrer! Ich weiß was. --89.0.91.167 23:24, 25. Mai 2023 (CEST)Beantworten