Diskussion:Antonio Cañizares Llovera

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Es ist verfrüht, ihn als ehemaligen Erzbischof von Toledo zu bezeichnen. Viele Vorsteher vatikanischer Dikasterien treten erst Monate, teilweise erst Jahre nach ihrer kurialen Ernennung vom diözesanen Bischofsamt zurück und amtieren solange parallel. 91.43.71.133 13:08, 9. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Formal amtieren sie jedoch als Apostolische Administratoren nicht mehr jedoch als Diözesanbischöfe. -- Gugganij 13:52, 9. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Das ist nicht richtig. Willebrands war zugleich Bischof von Utrecht. Eine Ernennung zum Apostolischen Administrator hat es auch bei Arinze nicht gegeben.Hieronymus38 21:50, 9. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Nun lass doch dieses Beharren auf der Meinung, er sei noch Erzbischof von Toledo! Das ist er nicht mehr. Die Pressemitteilung des Heiligen Stuhls sagt finora Arcivescovo di Toledo - bisher (also bis jetzt) Erzbischof von Toledo. Wenn er weiterhin Erzbischof von Toledo bliebe, hätte das der Vatikan dazu geschrieben: conservandogli la medesima Sede di Toledo... (Unter Beibehaltung desselbigen Sitzes von Toledo) - hat er aber nicht. Damit ist der Bischofstuhl von Toledo vakant!--Th1979 22:16, 9. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Die Seite des Erzbistums sagt, er bleibt Erzbischof von Toledo bis zur Ernennung eines Nachfolgers, vgl. http://www.architoledo.org/. Hieronymus38 10:49, 10. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Na, Dein Spanisch ist nicht das beste... dort steht, dass er das Erzbistum bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiterleitet. Es steht NICHT dort, dass er weiter Erzbischof von Toledo ist. Es heisst vielmehr, dass er zum Apostolischen Administrator des Erzbistums berufen wurde, was beispielsweise auch die spanische Wikipedia so sieht! --Th1979 10:59, 10. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Er ist auch nicht emeritiert, da es sich nicht um eine altersbedingte Amtsenthebung handelt! Deswegen ist die Formulierung „ehemaliger“ die treffende. Für den „kleinen Ratzinger“ bitte einen Quellenbeleg! Wer bezeichnet ihn so? „Man“ ist zu allgemein/ unspezifisch! Th1979 15:24, 9. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]
Dennoch sind ehemalige Bischöfe, die in die Kurie berufen werden, de jure so lange emeritierte Bischöfe, bis sie etwa zum Kardinalbischof ernannt werden sollten. Begründung: Jeder Bischof braucht einen Bischofssitz, im einen Fall als Titularsitz, im Fall von ehemaligen Diözesanbischöfen eben als Emeritiertensitz. Auch Kardinal Kasper ist dementsprechend emeritierter Bischof von Rottenburg-Stuttgart. --84.154.71.26 11:18, 23. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]