Diskussion:Antrag

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Trolli77 in Abschnitt Rechtsquellen und Definitionen
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aussehen Formloser Anträge[Quelltext bearbeiten]

Gibt es nicht auch Anträge, die eine Person gegen eine andere (juristische) Person richten kann? Beispielsweise ein Arbeitnehmer an einen Arbeitgeber? Worauf ich konkret hinaus will ist die Form der formlosen Anträge! Wie müssen die aussehen, vor wem müssen sie wie vorgetragen werden, damit sie wirksam sind?

Antrag im Zivilrecht?![Quelltext bearbeiten]

Anträge gibt es doch auch im Zivilrecht, sind dann die erste Willenserklärung, da fehtl hier noch ein Link.

Kann es sein, dass Du Angebot meinst? Deine Änderung im Artikel habe ich zunächst einmal rückgängig gemacht. --Bubo 18:32, 26. Nov 2005 (CET)
§ 154 BGB spricht allerdings auch vom "Antrag" und nicht vom "Angebot". Insofern ist der Einwand nicht unberechtigt. Allerdings wird soweit ich weiß in der Tat meist von "Angebot" gesprochen. --Alkibiades 23:47, 21. Jan 2006 (CET)

Antragsbeispiel?[Quelltext bearbeiten]

Bei dem Artikel würde evtl. ein Beispiel sehr Hilfreich sein, wie denn genau ein Antrag geschrieben sein müsste und welchen Formalier er erfüllen muss damit er als Antrag gilt. --Marci 18:23, 31. Mai 2007 (CEST)Beantworten

isolierter Antrag?[Quelltext bearbeiten]

Hi! Kann jemand Fachkundiges mal im Artikel den offenbar feststehenden juristischen Begriff "isolierter Antrag" definieren, damit ich mal den Bescheid vom V-Gerücht verstehen kann? Dann bitte auch gleich einen Redirect anlegen (#REDIRECT [[Antrag]])... --Heimschützenverein 16:29, 16. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Antragsrecht / Verfahren und Mißbrauch[Quelltext bearbeiten]

Ich würde gerne noch den Aspekt der sogenannten "Spaßanträge" behandelt wissen.

Es gibt Spaßanträge, deren Antragsteller sie selbst so bezeichnen, und deren Zweck tatsächlich ist, für Spaß zu sorgen und bestimmte Dinge humorvoll auf die Schippe zu nehmen. Es gibt politische Gruppen und Vereine, die die Kunst des Spaßantrages richtiggehend pflegen.

 Natürlich durfte auch der obligatorische Spaßantrag nicht fehlen, 
 der beinahe sogar beschlossen wurde: „Gegen kalte Finger – pro Sommerwahlen“.
 Der abschließend zu behandelnde traditionelle "Spaßantrag" griff die hohen Spritpreise auf: Der Bundesvorstand wurde
 beauftragt der OPEC (Organisation Erdölexportierender Länder) die Ehrenmitgliedschaft im ADFC anzutragen. 

Dann ist aber immer dafür gesorgt, dass Spaßanträge gegen Ende der Versammlung behandelt werden, und sie als solche bezeichnet und kenntlich gemacht werden, und andere ernstgemeinte Diskussionen und Anträge nicht in Frage stellen.

Dann gibt es natürlich auch ernsthafte Anträge, oder Anträge, die vom Antragsteller ernst gemeint sind, aber dennoch polemisch vom Meinungsgegner als Spaßantrag bezeichnet werden.

Spaßanträge können aber auch eingesetzt werden, um von ernsthaften Problemen abzulenken. Diese Anträge sind dann gar nicht spaßig, und führen zu viel Verdruss. Ich hatte einen solchen Antrag als "Spaßantrag" bezeichnet, und wurde daraufhin nach einer Definition gefragt. Leider habe ich eine solche, bei Wikipedia noch nicht gefunden (nicht signierter Beitrag von Swiola (Diskussion | Beiträge) 11:23, 30. Okt. 2009 (CET)) Beantworten

Rechtsquellen und Definitionen[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird vollkommen richtig angemerkt, dass es im öffentlichen Recht das Recht auf die Entscheidung über einen Antrag gibt, eine Rechtsquelle wird aber nicht genannt. Der Informationsgehalt des Artikels würde sicherlich erheblichgesteigert, wenn, mit entsprechenden Rechtsquellen belegt, der Begriff des Antrags, der Beteiligten und der Pflicht der Behörde auf Herbeiführung / Erlass einer Entscheidung (Verwaltungsakt) definiert würde. Meines Erachtens müsste sich einiges davon aus den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und der Länder ergeben? (nicht signierter Beitrag von Trolli77 (Diskussion | Beiträge) 12:33, 15. Jun. 2015 (CEST))Beantworten