Diskussion:Arbeitsrecht (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Christian.wachter in Abschnitt Enzyklopädie oder Skriptum?
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Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Die Gliederung ist absolut konfus insbesondere in Bezug auf die jeweilige Überschriftenebene. Habe versucht, das einigermaßen in einen sinnvollen Zusammenhang zu bringen, aber durch das vorherige Hin- und Herspringen der Überschriftenebenen und den massenhaften leeren Kapiteln (die ich übrigens entfernt habe, weil sie nichts bringen) sollte da doch noch mal einer der Hauptautoren drüberschauen, ob das so noch richtig ist. --STBR!? 19:38, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten


Beendigung des Arbeitsverhältnisses[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat durch die letzte Umformulierung inhaltlich gelitten und ist nun irreführend

Zu unterscheiden wären:

1. Beendigung durch Zeitablauf 2. Beendigung durch Vertragsauflösung 2.1 einvernehmliche Lösung 2.2 einseitige Auflösung 2.2.1 Kündigung durch den Arbeitnehmer (keine Angabe eines Grundes notwendig, Kündigungsfrist zu beachten) 2.2.2 Kündigung durch den Arbeitgeber (im allgemeinen zunächst _keine Angabe eines Grundes notwendig_ Kündigungsfrist einzuhalten) 2.2.3 Entlassung (einseitige Auflösung durch den Arbeitgeber, Entlassungsgrund notwendig) 2.2.4 Austritt (einseitige Beendigung durch den Arbeitnehmer aus einem wichtigen Grund, keine Kündigungsfrist einzuhalten)

ich schlage vor, fürs erste meine Version des Abschnitts wiederherzustellen (nicht signierter Beitrag von Dezentrale2 (Diskussion | Beiträge) 12:25, 18. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Löschungen[Quelltext bearbeiten]

Ich musste aufgrund von URVen vieles aus dem Artikel löschen. Ich entschuldige mich ausdrücklich dafür. --Orchester 13:44, 7. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Woher war es denn kopiert? --Wirthi ÆÐÞ 13:25, 23. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Arbeitszeitgesetz (Österreich)[Quelltext bearbeiten]

Bin für ein neues Lemma Arbeitszeitgesetz (Österreich) um weitere Informationen hinterlegen zu können und den Artikel nicht aufzublasen --Majx 13:05, 8. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Enzyklopädie oder Skriptum?[Quelltext bearbeiten]

Bei aller Anerkennung und Wertschätzung gegenüber dem/den Autoren bin ich aus mehreren Gründen unglücklich mit dem derzeitigen Beitrag zum österreichischen Arbeitsrecht:

  • Randaspekte nehmen viel Raum ein, während zentrale Themen gar nicht vorkommen.
  • Das ist kein Beitrag über das Arbeitsrecht, also aus der Metaperspektive, sondern lediglich eine Darlegung des Arbeitsrechts selbst, also aus der Innen- oder Froschperspektive.
  • Es ist ein (untauglicher) Beitrag zu praktischen Fragen des Arbeitsrrechts, der mehr verwirrt als aufzuklären.
  • Das Ganze schaut nach einem schlechten Skriptum aus. Da gibt es aber sehr viel bessere online zugängliche Quellen, da hätte die Link-Empfehlung zum gereicht.
  • Der Beitrag ist viel zu detailliert, um ihn angesichts der schnellen Weiterentwicklung dieses Rechtsgebietes auch nur einigermaßen aktuell halten zu können.
  • Der Beitrag enthält viele Fehler. Sich damit abzumühen ist aber sinnlos, weil ja die ganze Konstruktion falsch ist.
  • Und schließlich ist der Beitrag viel zu lang, um einem Leser einen kompakten Überblick zu verschaffen. Wikipedia ist keine Plattform für die Publikation von Monografien oder Lehrbüchern. Schon in seiner jetzigen Gliederung gehört der Beitrag in mindestens fünf Beiträge aufgegliedert.

Ein paar Ideen, was ist einen Beitrag zum österreichischen Arbeitsrecht - in aller Kürze - hineingehört:

  • Geschichte des österreichischen Arbeitsrechts abgeleitet aus der spezifischen solzialökonomischen und politischen Entwicklung Österreichs (Warum spricht man in Österreich von Dienstnehmern statt von Arbeitern? Warum gibt es immer noch ein eigenes Angestelltengesetz? Und was haben Betriebsräte mit der Revolution zu tun?;
  • Quellen des Arbeitsrechts: Das Verhältnis von Legislative, sozialpartnerschaftlicher Determinierung und Rechtsprechung (Warum schweigen sich die Gesetze zu vielen arbeitsrechtlichen Fraen aus?);
  • Die historische Entwicklung einiger Grundzüge und Teilgebiete des Arbeitsrechts;
  • Das österreichische Arbeitsrecht im europäischen Kontext;
  • Aktuelle Herausforderungen an das Arbeitsrecht (Digitalisierung, Binnenmarkt, Migration, Gig-Economy, Demografie ...). (nicht signierter Beitrag von Christian.wachter (Diskussion | Beiträge) 21:54, 18. Apr. 2021 (CEST))Beantworten