Diskussion:Argwohn

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 2003:4B:AD3B:FB01:88CD:CD2C:22B8:A9BA in Abschnitt Verwirrung?
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Juristische Einordnung/Kategorisierung[Quelltext bearbeiten]

Argwohn ist jedenfalls in der deutschen Rechtsordnung kein Rechtsbegriff. Von daher halte ich den Artikel eher für verwirrend. Gruß --Malabon (Diskussion) 20:46, 26. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Verwirrung?[Quelltext bearbeiten]

Perönlich bin ich nicht verwirrt worden, sondern umfassend aufgeklärt worden. Mit freundlichem Gruß. --2003:4B:AD3B:FB01:88CD:CD2C:22B8:A9BA 11:44, 2. Jan. 2016 (CET)Beantworten