Diskussion:Außenlandung

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 91.42.56.247 in Abschnitt Ballons
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Außenlandung Gyrocopter[Quelltext bearbeiten]

Laut diesem Artikel [1] würden bei Tragschraubern schon Übelkeit oder Harndrang als Begründung für eine Außenlandung ausreichen. Kann das wirklich sein? Ich habe das LBA etwas restrikter eingeschätzt. 84.173.204.51 11:44, 30. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Ich habe das letztens im Gesetzestext ähnliches gelesen. Auch bei schlechtem Wetter der den Weiterflug unsicher erscheinen lässt, kann eine Sicherheitslandung mit anschließenden Wiederstart durchgeführt werden. Das ist aber nicht auf Tragschrauber beschränkt. --Flamingi 18:37, 4. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Ballons[Quelltext bearbeiten]

Wie siehts den mit Balons aus? Die machen doch ausschlieslich Außenlandungen. Wachs 22:10, 19. Dez. 2006 (CET)Beantworten


Ballons fliegen doch nichtmal. Können die dann landen? :) --Flamingi 18:38, 4. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Auch Ballone fliegen - da sie aber nicht aerodynamisch sondern aerostatisch fliegen, nennt man die entsprechende Fortbewegung Fahren und nicht fliegen. Es sei den Kollegen mit ihren Brandblasen....ähhh....Heißluftballonen und Blimps vergönnt sich von den Aerodynamikern abgrenzen zu wollen und ihre Fortbewegungsart als Fahren zu adeln. Solange aber Fliegen definiert ist als "eines Körpers durch die Luft ohne Verbindung zum Boden" fliegen rein physikalisch auch die Ballonfahrer. Auch eine Rakete oder ein Geschoß fliegt - dieses aber aerobalistisch. 91.42.56.247 (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 91.42.56.247 (Diskussion) 05:24, 21. Mai 2023 (CEST))Beantworten

Rettungshubschrauber?[Quelltext bearbeiten]

Wie ist das denn mit Rettungshubschraubern? Die machen ja regelmäßig Außenlandungen, gibts dafür eine generelle Erlaubnis (sollte man vielleicht einbauen)? (nicht signierter Beitrag von ZDW (Diskussion | Beiträge) 23:02, 21. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Allgemeinerlaubnis[Quelltext bearbeiten]

Was im Artikel über die Allgemeinerlaubnis steht, ist völlig falsch:

Eine allgemeine Außenlandegenehmigung kann nur an Institutionen vergeben werden, zu denen Rettungsdienste, die Polizei sowie mit Einschränkungen das Militär gehören.

Tatsächlich kann eine Allgemeinerlaubnis an natürliche und juristische Personen vergeben werden, und praktisch alle Hubschrauberunternehmen haben eine. --SKopp (Diskussion) 22:17, 22. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Erster Teilsatz ja, zweiter Teilsatz nein! Zum ersten muss ein Bedürfniss nachgewiesen werden und zum anderen kenne ich keine AE, welche alle vier Aspekte der AE erlaubt. Bei der Erteilung werden nicht benötigte Aspekte gestrichen. Diese sogenannten gemeinsamen Grundsätze sind folgende:
1. mit Hubschraubern an Orten außerhalb der für Hubschrauber genehmigten Flugplätze zu starten und zu landen (§ 25 LuftVG, § 15 LuftVO)
2. mit Hubschraubern die Sicherheitsmindesthöhe zu unterschreiten (§ 6 Absatz 1 LuftVO)
3. mit Hubschraubern Freileitungen zu unterfliegen (§ 6 Absatz 2 i. V. m. Absatz 3 LuftVO)
4. von Hubschraubern Gegenstände oder sonstige Stoffe aufzunehmen, abzuwerfen oder abzulassen (§ 7 LuftVO)
Die Gewährung einer Allgemeinerlaubnis ist stets der Ausnahmefall, wenn Art und Weise der Flugtätig dies bedürfen und Einzelgenehmigungen nicht zweckdienlich sind.
Gründe für die Erteilung einer AE:
1. Flüge zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen oder Sachen
2. Flüge im Such- und Rettungsdienst auf Anforderung und unter Koordinierung der SAR-Leitstellen
3. Flüge im Rettungsdienst der Länder
4. Flüge zur Verlegung von Patienten (Ambulanzflüge) und Flüge zum Organtransport (jeweils nur Außenstarts und –landungen)
5. Arbeitsflüge
6. im Werksverkehr
7. im Rahmen der aktuellen Berichtserstattung (ohne Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe)
8. in der Land-, Weinbau- und Forstwirtschaft
9. für amtliche Vermessungen
10. die im Zusammenhang mit dem Bau, der Unterhaltung und der Überwachung von öffentlichen Verkehrswegen und Versorgungsleitungen stehen
Es werden nur diejenigen Gründe genehmigt, für die ein Bedarf vorliegt.
Durch eine AE ist NICHT abgedeckt
1. Rundflüge mit Fluggästen
2. Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern
3. Flüge bei Nacht (ausgenommen Flüge gemäß Ziffer 2, 3, 4 in obiger Ausführung)
4. Flüge zu privaten Zwecken
5. Luftbildflüge
Wenn du also ein Unternehmen zum gewerblichen Transport von Fluggästen hast, wird du beim Antrag auf eine AE in die Röhre schauen. Wenn du also den Firmenboss mit dem Heli von seiner Firma abholen sollst, musst du dir eine Ausnahmegenehmigung einholen. Anders sieht es aus, wenn dein Unternehmen Sprühflugzeuge betreibt - ist auch einer der wenigen Fälle, bei denen alle vier Aspekte zuerkannt werden - aber auch nur für Grund 8. Sobald die Tätigkeit beendet ist, greift wieder der Flugplatzzwang - den Heli nach Feierabend bei dir zuhause im Garten zu parken ist nicht.
Anders ausgedrückt: Einen Freibrief mit deinem Heli jederzeit zu jedem Anlass überall landen zu dürfen, gibt es nicht! 91.42.56.247 05:15, 21. Mai 2023 (CEST)Beantworten