Diskussion:Außergewöhnliche Belastung

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Was zur Hölle ist eine Ayur-Veda-Behandlung ? -- Benutzer:Max Plenert 16:50, 05.07.2005

Ich hab keine Ahnung, aber der ganze Artikel ist in keinem guten Zustand.--Philipp.Walther 13:47, 22. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]
Drum braucht er ja die Ayur-Veda-Behandlung.

Este 17:30, 22. Mär. 2007 (CET)

Ayurveda ;-) --82.135.124.210 17:33, 22. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]


Mir fehlt eindeutig die Gesetzesgrundlage für äußergewöhnliche Belastungen. Gesetz und Richtlinie bzw. Durchführungsverordnung. Und es sind keine weiteren Quellen genannt worden, wurden keine verwendet?? claudi 20.02.2008

Gesetzliche Grundlage ist § 33, 33a und 33b Einkommensteuergesetz.--Edain91 18:44, 28. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Ausführungen zu agB allgemeiner Art unvollständig:

Scheidungskosten: sind nur die unmittelbaren und unvermeidbaren Kosten (z.B. Prozesskosten) des Scheidungsprozesses als zwangsläufig erwachsen anzusehen. Nicht jedoch die Kosten für die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens. H 331.1-33.4 EStH "Scheidungskosten".

Krankheitskosten: grundsätzlich Berücksichtigung nur nach Verordnung durch Arzt o. Heilpraktiker. Teilweise nur durch Nachweis durch amtsärztliches Attest, R33.4 (1) EStR.

Beerdigungskosten: es darf kein Nachlass vorhanden sein, nicht erforderlich ist, dass der Steuerpflichtige, der den Abzug begehrt auch Erbe ist. Ferner darf es keine Ersatzleistungen (z.B. Sterbegeldversicherung) geben.

Ausführungen zu agB besonderer Art sind teilweise fehlerhaft: Gesundheitskosten sind immer agB allgemeiner, nie besonderer Art nach den §§ 33a), 33b) EStG.

Kapitalerträge (auch wenn sie der Abgeltungssteuer nach § 32d) EStG unterlagen) sind zur Ermittlung der zumutbaren Belastung in den Gesamtbetrag der Einkünfte mit einzubeziehen § 2 (5b) Nr.2 EStG. (nicht signierter Beitrag von 93.245.8.25 (Diskussion) 19:32, 5. Okt. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Außergewöhnliche Belastungen, hier Fahrkosten zu Ärzten usw., können nach Auskunft meines zuständigen Finanzamtes nur bei Schwerbehinderten mit Kennzeichen G anerkannt werden. Diese Kosten wurden mir erstmalig nicht mehr anerkannt. Ist diese Entscheidung richtig? (nicht signierter Beitrag von 88.77.142.21 (Diskussion) 11:25, 20. Feb. 2011 (CET)) [Beantworten]