Diskussion:Außerordentliche Staatliche Kommission
Massaker von Katyn
[Quelltext bearbeiten]Der Bericht der sowjetischen ‚medizinisch-juristischen‘ Experten lautete wie folgt:
"Die in der Zeit vom 16. bis zum 23. Januar 1944 vorgenommenen gerichts-medizinische Untersuchung der Leichen zeigt, daß überhaupt keine Leichen im Zustand des Zerfalls durch Verwesung oder Zerstörung und daß alle 925 Leichen gut erhalten sind und sich im Anfangsstadium des Feuchtig-keitsverlustes befinden (was am häufigsten und am deutlichsten in der Brust- und Bauchgegend und manchmal auch an den Extremitäten in Erscheinung trat; Anfangsstadium des Fettwachses, ausgeprägter Grad des Fettwachses bei den Leichen, die vom untersten Boden der Gräber exhumiert wurden), in einer Kombination der Entwässerung der Leichengewebe und der Bildung von Fettwachs.
Besondere Beachtung verdient der Umstand, daß die Muskeln des Rumpfes und der Extremitäten ihre makroskopische Struktur und ihre fast gewöhnliche Farbe erhalten haben; die inneren Organe des Brustkastens und der Bauchhöhle haben ihre Konfiguration beibehalten, in einer ganzen Anzahl von Fällen hatte der Herzmuskel an Schnitten eine deutlich unterscheidbare Struktur und die ihm eigene Färbung, und das Kopfhirn wies die charakteristischen Struktureigenarten auf mit deutlich ausgeprägter Grenze der grauen und der weißen Substanz. Außer der makroskopischen Untersuchung der Leichengewebe und -organe nahm die gerichtsmedizinische Sachverständigenkommission entsprechendes Material für die nachfolgenden mikroskopischen und chemischen Unter-suchungen im Laboratorium.
Für die Erhaltung der Gewebe und Organe der Leichen waren die Eigen-schaften des Bodens am Ausgrabungsort von gewisser Bedeutung.
Nach der Öffnung der Gräber und der Exhumierung der Leichen beim Liegen im Freien waren sie der Einwirkung der Wärme und Feuchtigkeit im Frühjahr und Sommer 1943 ausgesetzt. Das konnte eine starke Beschleunigung des Zer-setzungsprozesses der Leichen bewirkt haben. Aber der Grad der Entwässerung der Leichen und der Bildung von Fettwachs in ihnen, der besonders gute Zustand der Muskeln und inneren Organe sowie der Kleidung bieten die Grundlage zu der Behauptung, daß sich die Leichen kurze Zeit im Boden befanden. Vergleicht man aber den Zustand der Leichen in den Gräbern auf dem Gelände von ,Kosji Gory' mit dem Zustand der Leichen an anderen Grabstätten in der Stadt Smolensk und in ihrer nächsten Umgebung – in Gedeonowka, Maga-lenschtschina, Readowka, im Lager Nr. 126, in Krassny Bor usw., (siehe Protokoll der gerichtsmedizinischen Sachverständigenkommission vom 22. Oktober 1943), so muß festgestellt werden, daß die Leichen der polnischen Kriegsgefangenen auf dem Gelände von ,Kosji Gory' vor etwa zwei Jahren begraben wurden. Das findet seine volle Bestätigung in den Dokumenten, die in der Kleidung an den Leichen gefunden wurden, und die frühere Begrabungstermine ausschließen (siehe Punkt e' Artikel 36 und Verzeichnis der Dokumente).
Die gerichtsmedizinische Sachverständigenkommission, die die Tatsachen und Ergebnisse der Untersuchungen zur Grundlage nimmt, betrachtet es als festgestellt, daß kriegsgefangene Offiziere und zum Teil Soldaten der polnischen Armee durch Erschießung getötet wurden;
- konstatiert, daß diese Erschießung in eine Zeit fällt, die etwa zwei Jahre zurückliegt, d. h. zwischen September und Dezember 1941 stattfand;
- erachtet die Tatsache, daß die gerichtsmedizinische Sachverständigenkommission in der Kleidung der Leichen Wertsachen und Dokumente fand, die mit dem Jahr 1941 datiert sind, als Beweis dafür, daß die faschistischen deutschen Behörden, die im Frühjahr und Sommer 1943 eine Durchsuchung der Leichen vornahmen, diese Durchsuchung nicht sorgfältig durchführten, die aufgefundenen Dokumente hingegen zeigen, daß die Erschießung nach dem Juni 1941 vorgenommen wurde;
- stellt fest, daß die Deutschen im Jahre 1943 nur eine verschwindend kleine Anzahl Obduktionen von Leichen der erschossenen polnischen Kriegsgefangenen vornahmen;
- stellt fest, daß das Verfahren bei der Erschießung polnischer Kriegsgefangener völlig identisch ist mit der Art der Erschießung friedlicher Sowjetbürger und sowjetischer Kriegsgefangener, die von den faschistischen deutschen Behörden auf dem vorübergehend besetzten Gebiet der Sowjetunion, darunter in den Städten Smolensk, Orel, Charkow, Krassnodar und Woronesh, weitgehend angewandt wurde."
Quelle: http://www.kpd-ml.net/wahrheit_%FCber_stalin/Wahrheit%20%FCber%20Stalin/katyn.html
Wlasow 16:56, 12. Jan. 2007 (CET)
- Andere Quellen neben dem gern von der National-Zeitung u. dgl. zitierten Hoffmann und dem weder bei Amazon noch bei ZVAB noch in unserem lokalen Bibliotheksverbund auffindbaren Epifanow wären aber schon notwendig. -- 790 20:33, 13. Jan. 2007 (CET)
- Dass Hoffman von den Nazis zitiert wird soll ernsthafte Historiker und Wikipedianer, die sich für die Geschichte interessieren, ebenso wenig alarmieren, wie das die Anti-Hoffmann-Historiker stört, dieselbe Behauptungen wie die sowjetischen Geschichtsfälscher propagieren zu wiederholen. Wlasow 15:07, 14. Jan. 2007 (CET)
Das Kapitel bei Hoffmann ist eine bloße Ansammlung von Propaganda, die nichts zur Erhellung beiträgt. Daher durch Sorokina und Karner ersetzt, die sich wissenschaftlich mit dem Thema befasst haben. --Dodo19 20:18, 16. Jan. 2007 (CET)