Diskussion:Aufbauten (Baurecht)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 89.246.223.181 in Abschnitt Ähnliche Artikel
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Mir scheint die Abrgenzung der Begriffe (und somit der Artikel) Fliegende Bauten, Aufbauten, Mobile Architektur, Temporäre Architektur, Ephemere Architektur, Behelfsbauten (z.B. Behelfsbrücken) und Provisorische Bauwerke (Provisorien) noch nicht klar. Weder im Artikel noch in meinem Kopf. Wo sind die Unterschiede? Wo sind die Überschneidungen? Sind die oben genannten Definitionen zutreffend? Ist "Mobile Architektur" nicht vielleicht eine Unterform von "Temporärer Architektur"? Sind "Aufbauten" und "Fliegende Bauten" unterschiedliche Begriffe für dieselbe Sache? Worunter fallen Baustellencontainer oder Bauwagen? Oder Wohncontainer bzw. Bürocontainer? Worunter Imbissbuden im Container oder Imbisswagen? Ist ein Wohnmobil beispielsweise noch Architektur? Ich würde sagen ja. Denn es ist ein Gebilde, das Raum zum Aufenthalt von Menschen schafft. Wie sieht es dann aus mit einem normalen PKW? Ist ein modular aufgebauter Plattenbau noch temporär, wenn er dauerhaft an einer Stelle steht? Wie seiht es mit Modul-Systemen wie der "Rost- und Silberlaube" (der Freien Universität Berlin) aus? Sind feste Häuser, die auf einem Grundstück eines anderen Eigentümers stehen Aufbauten? (nicht signierter Beitrag von 89.246.223.181 (Diskussion) 14:33, 16. Nov. 2015 (CET))Beantworten