Diskussion:Auflage

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Qaswed in Abschnitt Meldeauflage
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Ich kapiere den Unterschied nicht zwischen:

  • 4. im Buchwesen die Gesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke, siehe Auflage (Buchwesen)

und

  • 6. im Verlagswesen die Anzahl gedruckter Bücher oder Zeitschriften, siehe Auflage (Verlag)

ist doch im wesentlichen die gleiche Aussage: vom Ding werden gleichzeitig xx Stück hergestellt. --193.47.104.38 09:48, 14. Jun 2004 (CEST)

Gemeint ist: Im Buchwesen spricht man beispielsweise von der 6. Auflage eines Buches. Gemeint sind damit alle gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke. Wieviele das sind, bleibt völlig offen. Im Verlagswesen spricht man davon, dass Buch habe eine Auflage von 150.000 erreicht. Gemeint ist damit die Anzahl der gedruckten Bücher. In wieviel Auflagen im Sinne des Buchwesens dies erfolgte, bleibt völlig offen. --Andrsvoss 17:18, 14. Jun 2004 (CEST)
Dieser Unterschied ist eigentlich schon klar. Aber genau deine Beispiele zeigen, dass "Auflage" nicht nach Buchwesen und Verlagswesen getrennt werden kann. Auch bei Zeitschriften, Landkarten etc. gibt es 2. und 3. Auflagen. Ja in Einzelfällen sogar bei Tageszeitungen. Und nach meinen Sprachgefühl wären die korrekten Bezeichnungen Auflage für den x-ten Druck und Auflagenhöhe für die Anzahl der hergestellten Dinge. --193.47.104.38 10:15, 15. Jun 2004 (CEST)

Meldeauflage[Quelltext bearbeiten]

Wo wäre denn die Meldeauflage wie sie im Rheinland-Pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz § 12 a zu finden ist einzuordnen? Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 19:43, 29. Jul. 2014 (CEST)Beantworten