Diskussion:Aufrechnung (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 82.113.106.147 in Abschnitt Literaturhinweise
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Aufrechnungsvertrag oder Verrechnungsvertrag[Quelltext bearbeiten]

Diese auch im Zivilrecht übliche Sonderregelung kann Hindernisse beseitigen, die eine (einseitige) Aufrechnung verhindern. (nicht signierter Beitrag von 89.204.139.227 (Diskussion) 21:58, 14. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Anmerkung Es erstaunt, dass ein Sichter sich regelwidrig unter evidentem Verstoß gegen die Wikiepedia - Regeln für berechtigt hält, die ihm nicht bekannte oder von ihm nicht verstandene Problematik zu revertieren, ohne dafür eine Begründung zu geben. Frohe Ostern und gute Besserung. Die Lektüre der Regeln und die Einhaltung seines eigenen Selbstverständnisses hätte diese Regelverstöße bereits verhindert. (nicht signierter Beitrag von 82.113.121.65 (Diskussion) 12:56, 23. Mär. 2013 (CET))Beantworten

Literaturhinweise[Quelltext bearbeiten]

Carsten Farr: Vollstreckungsschutz, Stundung und Erlass. Schmidt, Berlin 2008, ISBN 978-3-503-10696-7.

Tipke/Kruse, § 226 AO (nicht signierter Beitrag von 82.113.106.147 (Diskussion) 13:17, 23. Mär. 2013 (CET))Beantworten