Diskussion:Aufstiegserlaubnis

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Metajna in Abschnitt Wo sind die Quellenangaben für diese Fehler?
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so ein Unsinn![Quelltext bearbeiten]

Fehler über Fehler! Der Urheber dieses Quatsches sollte sich erstmal richtig informieren! Z.B hier lesen:

--80.132.155.60 21:16, 23. Mär. 2014 (CET)Beantworten


- volle Zustimmung - der Autor hat leider wenig Ahnung von der Modellfliegerei und deren juristischen Rahmenbedingungen. Wahrscheinlich wurden die ganzen Fehler aus einem FPV-Forum übernommen.

Ich werde die Seite bei Gelegenheit überarbeiten.

--A.Grün (16:39, 28. Aug. 2014 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Wo sind die Quellenangaben für diese Fehler?[Quelltext bearbeiten]

So steht hier: Auch bei vorhandener Aufstiegserlaubnis ist die zusätzliche Erlaubnis des jeweiligen Eigentümers des zu überfliegenden Gebietes notwendig." Das stimmt nicht. Lediglich der Eigentümer oder dessen Verfügungsberechtigter von dem Grundstück, wo das Fluggerät startet und landet, muss um Erlaubnis gefragt werden. Das kann man alles in entsprechenden Gesetzen nachlesen. Hier war offensichtlich ein Laie am Werk. (nicht signierter Beitrag von Metajna (Diskussion | Beiträge) 17:34, 3. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Immer noch Fehler[Quelltext bearbeiten]

"[...] und nicht höher als 100 Meter über Grund aufsteigen [2]". Diese Aussage ist falsch und falsch belegt (Fußnote [2]). Die LuftVO beinhaltet an keiner Stelle eine Beschränkung auf 100m, ausgenommen: "Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden" bedürfen der Erlaubnis. Bitte rausnehmen. Danke. (nicht signierter Beitrag von Philipp, Andreas (Diskussion | Beiträge) 10:03, 16. Okt. 2014 (CEST))Beantworten