Diskussion:Ausgabe (Rechnungswesen)

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Centipede
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Ich habe das Beispiel etwas geändert, da Rückstellungen meines Wissens nach nicht zum Netto-Finanzumlaufvermögen gehören. Somit stellt eine Erhöhung der Rückstellungen auch keine Ausgabe dar.--Kompakt 11:32, 6. Sep 2006 (CEST)

Der Abbau einer Rückstellung kann mit einer Ausgabe verbunden sein (z.B. Auszahlung einer Rente) 194.95.179.131 10:25, 19. Sep. 2007 (CEST)wolfgang40627Beantworten

Man muss aber zwischen dem Abbau der Rückstellung und der Auszahlung der Rente unterscheiden. Die Auszahlung der Rente ist Ausgabe, Auszahlung und Aufwand. Der Abbau der (Pensions-)Rückstellung ist ein Ertrag und berührt nicht den Zahlungsmittelbestand. --TWH 21:22, 19. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

bezieht sich "ausgabe" nicht nur auf die rechtliche verpflichtung zur zahlung?

Nein, freiwillige Ausgaben gibt es auch (z.B. Spenden). Gruß --Centipede 20:00, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten