Diskussion:Auslandsdienstlehrkraft
Ist das nicht ein Widerspruch zu:
"Im Rahmen der Förderung durch die Bundesrepublik Deutschland und zur Sicherstellung der Qualität werden deutsche Auslandsdienstlehrkräfte an die Schulen entsandt. Dabei handelt es sich um Lehrer aus dem deutschen Schuldienst, die für eine begrenzte Zeit (in der Regel maximal sechs Jahre) abgeordnet werden. Sie werden von der Bundesrepublik Deutschland finanziert und erhalten ihre reguläre Vergütung nach deutschem Besoldungs- bzw. Tarifrecht sowie zusätzlich eine Auslandszulage."
von der Seite: "http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Schulen_im_Ausland"?
Ergänzung von https://isasonline.bva.bund.de/ISASOnlineApplication/bewerbung/ISASBewerbung.jsp
Ortskräfte (OK) sind Lehrkräfte sowie andere pädagogische Mitarbeiter und Verwaltungspersonal, die mit dem Schulträger nach den gesetzlichen Bestimmungen des Sitzlandes der Schule einen Arbeitsvertrag abschliessen.
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