Diskussion:Ausreiseantrag

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Gibt es irgendeine Quelle für diese Zahl? Mwka 19:46, 19. Apr 2004 (CEST)

Die Zahlen "... 383.000 Menschen die legale Ausreise ... etwa 222.000 Menschen durch Flucht ..." können so nicht stimmen (auffällig schon die runde Summe 500.000).
Die BRD gab für den Zeitraum 1962 und 1983 insg. 263.273 Übersiedler an. _Von_ den genannten 263.273 wurden 196.924 als "Flüchtlinge", davon wieder 38.661 als "Sperrebrecher" geführt. Für den weiteren Zeitraum bis "Maueröffnung" wird die Zahl mit insg. 55.000 geschätzt. Macht für für die Zeit zwischen "Mauerbau" und "Maueröffnung" ca. 350.000 .... Folge, o.g. "380.000 Menschen" könnten stimmen, aber davon sind "222.000 Menschen" durch Flucht etc. außer Landes.
Wobei der Begriff "Flucht" offensichtlich unbestimmt ist. Es werden ebenfalls für diesen Zeitraum 250.000 Übersiedler durch Familienzusammenführung und 33.775 "freigekaufte" Häftlinge angegeben, macht rd. 285. 000 legale vs. ca. 100.000 illegale Übersiedelungen.
Vielleicht sind die zwischen 1962 und 1983 insg. 38.661 als "Sperrebrecher" geführten Personen die "klassischen" Flüchtlinge, die unter Lebensgefahr über die Grenze sind!? Wenn man hier noch die Hälfte 1961 sowie insbesondere die im Sommer 1989 über CSSR und Ungarn mitzählt, kommt das hin. Relativiert die Ausgangszahlen aber mächtig :rolleyes:


Quellen:
  • DDR-Handbuch: Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland, S. 1. Digitale Bibliothek Band 32: Enzyklopädie der DDR, S. 6474 (vgl. DDR-HB, S. 1367) (c) Bundesministerium des Innern
  • Biographisches Handbuch der SBZ/DDR: Vogel, Wolfgang, S. 1. Digitale Bibliothek Band 32: Enzyklopädie der DDR, S. 17407 (vgl. DDR-Biogr. HB, S. 963) (c) 1997 by K.G.Saur Verlag
(Peter)

Bitte auch mal selbst suchen ? prof

Wenn du die Zahl in die Diskussion bringst, solltest du sie notfalls auch belegen. Ansonsten würde ich vorschlagen, sie durch etwas unbestimmteres wie "viele" zu ändern. Mwka 19:57, 19. Apr 2004 (CEST)


Allein 1984 gab es 35.000 Auswanderungen aus der DDR per Ausreiseantrag. siehe http://www.goethe.de/in/d/frames/schulen/tlk/folie_21.html

Quelle für die meine letzte Änderung: http://www.dhm.de/lemo/objekte/pict/NeueHerausforderungen_dokumentEntlassung/ Mwka 21:43, 19. Apr 2004 (CEST) .

'Reisefreiheit' bedeutet, daß alle Bürger eines Landes grundsätzlich dahin reisen können, wohin sie wollen. Das war in der DDR und anderen Ostblockstaaten nicht gegeben. Der Vergleich mit den 'BRD-Beamten' hinkt auch stark, da hier die Reisefreiheit von Bürgern im Allgemeinen betrachtet wird und nicht von einzelnen Berufsgruppen im Besonderen. -- Sansculotte 17:45, 27. Apr 2004 (CEST)

Zu aktuellen Streitpunkten:

http://www.utopie1.de/knechtel/ http://www.psychologie.de/newsticker/artikel.php?nummer=582

  • Reisefreiheit bedeutet nicht, daß Menschen dahin fahren können, wo es der Staat für opportun hält, sondern dahin, wo sie möchten. --Skriptor 17:52, 27. Apr 2004 (CEST)


Zitat: [...]um das Land für eine Reise (nur für Länder notwendig, die nicht Mitglied des Warschauer Vertrags waren) oder zur Auswanderung verlassen zu dürfen.[...] Zitatende.

Ich mußte im Januar 1990 einen "Antrag auf dienstliche Ausreise" stellen, da ich nach Lettland mußte, das damals noch zur UdSSR gehörte. Ich bin am überlegen, deshalb den o.a. Text in Klammern zu streichen. Winnie-MD 01:04, 25. Jul 2005 (CEST)

Oft wird angegeben, der Ausreiseantrag habe zwar existiert, dies sei aber den Bürgern nie offiziell bekanntgemacht worden. Jemand, der zu einem bestimmten Amt ging, um einen Ausreiseantrag zu stellen, habe dies also nach Gerüchten getan. In einem Rechtsstaat muss natürlich der Bürger über seine Rechte, gerade diejenigen, die er dem Staat gegenüber hat, aufgeklärt sein. Ich denke, das ist ein weiterer interessanter Aspekt zum Thema "Ausreiseantrag". Weiß jemand Näheres?BerlinerSchule 22:11, 20. Apr 2006 (CEST)

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Die letzten beiden Absätze sind nicht neutral formuliert, stattdessen mit deutlichen Wertungen („leider“, „tragischerweise“). Der gesamte fragliche Text stammt von demselben Bearbeiter; hier alle seine Bearbeitungen. --Langec 23:37, 1. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

>>> Habe einen in meinen Augen völlig deplatzierten Textteil entfernt, da er weder neutral gehalten ist, noch in irgendeiner Weise der Erklärung eines Ausreiseantrages dient. Aber das ist widerum nur meine subjektive Meinung. Leser 05:56, 28. Feb. 2007 (CET)

In meinen Augen ist der gesamte Artikel wenig bis gar nicht neutral. Der Duktus erinnert frappierend an eine gewisse Tageszeitung aus dem Boulevardmilieu mit vier Buchstaben. Das fängt an mit Behauptungen wie "...in jedem Fall...", was nun mal wirklich immer und in jedem Fall heißt, und wer will sich erkühnen, alle in Frage kommenden Einzelschicksale daraufhin überprüft zu haben. Was Schikanierung und Arbeitsplatzverlust betrifft, so ist wohl auch nachvollziehbar, dass Personen, die das Land verlassen möchten, nicht unbedingt mehr Zugang zu klassifizierten Dokumenten und Technologien haben dürfen. Die gehäufte Anwendung des Begriffes "totalitärer Staat" trägt ebenfalls nicht zur Neutralität des Artikels bei. Im Amtsdeutsch war nach meiner Kentnnis wohl auch eher das berühmte "NSW" (nichtsozialistisches Wirtschaftsgebiet) üblich und nicht das angeführte "Ausland". Nicht so recht plausibel sind auch die genannten Produktionseinbrüche wegen fehlender Arbeitskräfte und Leitungskader ;-). Es mag in einzelnen Spezialgebieten ein Mangel an Fachkadern bestanden haben, zu bezweifeln ist aber, ob dies ursächlich auf die Ausreiseproblematik zurückzuführen ist. Alles in allem: Note 6-7, 8 geschmeichelt BeWa 194.138.39.36 15:36, 29. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die letzten Absätze waren aus meiner Sicht nicht problematisch. Problematisch find ich nur Anträge über eine IP-Adresse. Hinterlässt einen Beigeschmack... Den Anfang des Artikels hab ich verändert, ausserdem eine Gliederung reingebracht. Und den Hinweis in Sachen Neutralität entfernt. --TSDUS 11:10, 31. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Warum kommt die BRD in diesem Artikel nicht vor?[Quelltext bearbeiten]

Vorweg: ich bin kein Ossi.

Mahler wird Reisepass entzogen, damit er nicht in den Iran reisen kann: http://de.altermedia.info/date/2006/01/26 http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/0127/politik/0031/index.html

Das Gleiche fuer Polen: http://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=96596

Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist auch das Elfe Urteil: http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Elfes

Also bitte den Artikel noch überarbeiten. Würde ich selbst machen, aber mein Deutsch ist nach vielen Jahren im Ausland nicht mehr so gut... -- voranstehender unsignierter Beitrag stammt von [Spezial:Beitr%C3%A4ge/69.3.39.51|69.3.39.51] und wurde am 27.08.2007 um 17:56 erstellt

Zuerst einmal: Eine Signatur und ein Benutzername würden deutlich mehr sagen, als vorher.
Was die angesprochenen Sachen des Hr. Mahler anbetrifft: Wie man aus den von Ihnen zitierten Artikeln entnehmen kann, wurde dem betreffenden Herren die Ausreise aufgrund von verfrassungsschützerischen Grünen verwährt. Ob und wieso genau mag man selbst, ohne Akteneinsicht, nicht sagen.
Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die in der (damaligen) DDR gängige Praxis des Stellens eines Ausreiseantrages nichts mit dem hier erwähnten Entzug der Ausreise zu tun hat, da prinzipiell jeder dt. Staatsbürger das Land frei verlassen kann und auch wieder einreisen darf.
Das angesprochene Urteil macht auch nur deutlich, dass die Ausreise zu verweigern ist, wenn dieser wichtige staatliche Gründe entgegensprechen. -- ReneRomann 15:54, 29. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Auch ich bin der Meinung, dass es nicht nur in der DDR gab, vermutlich solche in verschiedenen Ländern noch gibt. Ein Beispiel aus der Alt-BRD: Wilhelm_Voß_(Wehrwirtschaftsführer)#Nachkriegslaufbahn.--5.28.91.47 08:33, 7. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Gemeint ist in dem Artikel eine Einreise nach Ägypten zum Zweck der Auswanderung aus Deutschland. Jeder kann laut Grundgesetz auswandern wohin er will, sofern das Zielland damit einverstanden ist. Ein mit der DDR-Praxis vergleichbares Prozedere hat es in Westdeutschland nie gegeben und gibt es in Deutschland bis heute nicht. Ber Baustein ist überflüssig.--Gloser (Diskussion) 14:27, 7. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Folgen für die DDR[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt bedarf der Überarbeitung. Man müsste ansprechen

  • Schwächung der bestehenden Wirtschaft durch Weggang von Experten (aber mit Quellenangabe, ob das wirklich relevant war)
  • Verhältnis Ausreiseanträge - "illegale" Flüchtlinge
  • Folgen der legalen und illegalen Massenflucht ("Abstimmung mit den Füßen") für die Glaubwürdigkeit der DDR-Führung und der angeblichen "Überlegenheit" des sozialistischen Systems
  • evtl. finanzielle Entlastung der seit den 1970er Jahren dem Bankrott nahen DDR durch die Gebühren für Ausreiseanträge ("Lösegeld")

--Klaus 10:57, 22. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Neutralität II[Quelltext bearbeiten]

Ein anonymer Benutzer stellte am 4. Dezember 2010 unter der Überschrift Bezüglich den folgenden Text zwischen zwei Diskussionsbeiträge in den Abschnitt Neutralität, von denen er den ersten vom 25. Juli 2005 aus dem Abschnitt Zahlen dorthin an die erste Stelle verschoben hatte und den bisher ersten vom 1. Februar 2007 damit an die dritte Stelle gerückt hatte:
Bezüglich: Ich mußte im Januar 1990 einen "Antrag auf dienstliche Ausreise" stellen, da ich nach Lettland mußte, das damals noch zur UdSSR gehörte. Ich bin am überlegen, deshalb den o.a. Text in Klammern zu streichen. Winnie-MD 01:04, 25. Jul 2005 (CEST)

"schrieb ich hier vor ein paar Tagen, daß ein Ausreiseantrag normalerweise vor jedem beabsichtigten - zeitlich befristetem - Auslandsaufenthalt in Ländern mit Visumpflicht zu stellen war und sich nicht nur mit der BRD-Auswanderung beschäftigte ! Diesen Beitrag habt Ihr leider ohne Kommentar und Rückfrage gelöscht - warum ?! Ich dachte es geht hier um eine objektive Wissenssammlung/Lexikon und nicht um einen Propagandaartikel der Bild-Zeitung ! Ich selbst stellte zwischen 1974 und 1980 mehrere Ausreiseanträge - ohne politische Benachteiligungen ! Warum ? Für "Freundschaftsreisen" mit Jugendtourist in Zügen mit ca. 700 Personen reichte der Personalausweis und ein Sammelvisum beim Organisator. Für mein Teilstudium in der Ukrainischen Sowjetrepublik erhielt ich einen Dienstreisepaß. Dieser wurde mir unmittelbar vor der Abreise ausgehändigt und ich mußte ihn nach der Rückkehr sofort zurückgeben. Bemerkenswert waren die Eintragungen: Ursprünglich weltweit nutzbar, enthioelt dieser einen großen Stempel mit sämtlichen sozialistischen Staaten in Tabellenform. Dann wurden alle Länder durchgestrichen, die nicht auf der Strecke zwischen der DDR und der UdSSR lagen, blieben also Polen, CSSR, Ungarn und UdSSR übrig. Am Studienort angekommen bekamen wir einen Stempel "только город Харьков", d.h. Aufenthalt nur in der Stadt Charkow erlaubt ... Zumindestens einen derartigen "Nicht-BRD-Ausreiseantrag" befindet sich noch in meinem Besitz und kann/wird demnächst eingescannt werden. Ich erwarte mehr Objektivität auf dieser Plattform !Fetter Text"

Die Löschung seiner hier erwähnten Texteinfügung vom 1. Dezember erfolgte keineswegs ohne Kommentar und Rückfrage sondern mit der Begründung: Diesen an dieser Stelle inhaltlich unpassenden Hinweis bitte auf die Diskussionsseite stellen. Unpassend waren seine Einfügung und ist auch dieser Diskussionsbeitrag, weil es in dem Lemma, wie unmissverständlich im ersten Satz zu lesen ist, um den Antrag zur ständigen Ausreise aus der DDR geht und nicht, wie der Anonymus es versteht, zum Beispiel um einen Ausreiseantrag bezüglich einer Freundschaftsreise in die Sowjetunion.--Gloser 12:57, 4. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

Hallo hier ist wohl etwas gründlich mißverstanden worden - was andere auch bemerkt und beanstandet haben: Der Lexikoneitrag lautet "Ausreiseantrag" und nicht "Antrag zur ständigen Ausreise aus der DDR" selbst oder gerade weil dies umgangssprachlich gleich gesetzt wurde !!! Von einem Internetlexikon erwarted man doch eine objektive Auskunft zu einem Thema einschl. sämtlicher Querverweise ! MfG Holger-in-DD@web.de (nicht signierter Beitrag von 92.195.169.143 (Diskussion) 13:28, 8. Dez. 2010 (CET)) [Beantworten]

Quelle für übliche und häufige Ausweiskontrollen?[Quelltext bearbeiten]

In der DDR waren Ausweiskontrollen üblich und häufig

Ohne Quelle hört sich das sehr nach einem Hollywood-Klischee über Diktaturen an (»Show me your papers!«). Ich habe während meines gesamten DDR-Lebens außer an der Grenze, auf der Sparkasse und zu Beginn des Wehrdienstes nie meinen Personalausweis zeigen müssen. Ich hatte fast ein Jahr lang keinen Personalausweis, habe mich aber ganz normal bewegt – bin an die Ostsee gefahren, mit dem Interzonenzug gefahren usw. – nicht, weil ich besonders mutig gewesen wäre, sondern weil es einfach nicht besonders riskant war, solange man nicht betrunken oder sonst irgendwie in Schwierigkeiten war. Die Schikanen, denen Ausreiseantragsteller ausgesetzt waren, waren sehr real. Aber sie wurden eben durchgezogen, ohne die Masse der DDR-Bürger routinemäßig nach ihren Papieren zu fragen. Wer so etwas fälschlicherweise behauptet, macht die Gesamtaussage des Artikels unglaubwürdig. —ThorstenNY (Diskussion) 23:39, 14. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich habe meinen Personalausweis auch nur an der Grenze und für behördliche Sachen gebraucht. Häufige Kontrollen gab es nicht. Ich habe auch noch nicht gehört oder gelesen, dass man nur für den Besitz eines PM12 festgenommen wurde. Gibt es dafür Quellen? Ein Quellenbaustein ist ja schon gesetzt. Ich zitiere noch mal aus der Beschriftung des Quellenbausteins, um dessen Bedeutung hervorzuheben: "Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt." --Zitronenpresse (Diskussion) 00:44, 15. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ausreisehoch 1984[Quelltext bearbeiten]

Man meint sich zu erinnern, dass im Frühjahr 1984 (März ?) auf einen Schlag (innerhalb weniger Tage) mehrere Tausend Leute ausreisen durften (vgl. überhaupt den Ausreißer bei den Ausreisezahlen aus der DDR in diesem KJ, und die hohen Zahlen in den beiden folgenden - bis es sich 1987 (?), noch einmal, wieder auf das bis 1983 übl. Niveau einpendelte). Das sollte angesprochen werden, weil es ja wohl einen bestimmten Anlass gab. --129.187.244.28 08:55, 30. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Das wäre Spekulation. Einen klar erkennbaren Anlass gibt es soweit ich es recherchiert habe, nicht. Ich vermute, dass das auf interne Prozesse zurückgeht. Entweder Fehler im Zahlenmaterial (nicht auszuschließen, dass die Stasi die Zahlen nach 1984 schönrechnete, um die tatsächliche Dramatik zu verschleiern), oder es könnte nach dem starken Anstieg 84 eine interne Weiseung gegeben haben, dass die Anträge nicht mehr so oft bewilligt werden sollten. Aber wiegesagt, reine Spekulation. Es dürfte auch schwer sein, da jemals authentisches Quellenmaterial zu finden.

Quellen seitens der BRD nicht vorhanden?[Quelltext bearbeiten]

Mich irritiert, dass man sich bei diesem Thema auf Zahlenmaterial der Stasi verlassen muss. Es müssen doch in der BRD Statistiken erhoben worden sein, wieviele DDR-Bürger jährlich durch regulären Grenzübertritt in die BRD dauerhaft einreisten!? --Max schwalbe (Diskussion) 15:06, 23. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]

dazu kann es kein Zahlenmaterial geben, weil der Ostein- und ausreiseverkehr von westdeutscher Seite nicht kontrolliert wurde.--Lectorium (Diskussion) 17:17, 23. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Naja aber es muss doch Zahlen geben, wieviele ehem. DDR-Bürger einen westdeutschen Pass erhielten, während der deutschen Teilung. Es war doch so, dass eine ständige Ausreise auch mit einem Wechsel der Staatsbürgerschaft verbunden war, oder nicht? Selbst wenn nicht, müsste sich die Zahl der in die BRD übergesiedelten zumindest in den erstmaligen Hauptwohnsitzmeldungen ehem. DDR-Bürger in der BRD widerspiegeln. Da die Zahlen der illegal Geflüchteten und derer, die aus der Haft freigekauft wurden, bekannt sind, muss sich das also ausrechnen lassen. Sollte einen doch sehr wundern, wenn das nirgends statistisch vermerkt ist, gerade bei einem so brisanten Thema. Lediglich eine Unterscheidung, wer legal "dauerhaft" ausreiste und wer von einer genehmigten begrenzten Reise nicht wieder zurückkehrte, wird schwierig. Ist aber auch nicht so sehr relevant. Denn wer eine Westreise genehmigt bekam, wusste genau dass er damit die Freiheit hatte, drüben bleiben zu können. Genau deswegen wurden Westreisen ja nur selten gestattet ... --Max schwalbe (Diskussion) 12:45, 24. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Doch, es gibt Statistiken. Jährlich wurden von 1949/50 bis 1989/90 die „Zuwanderung aus der DDR incl. Ost-Berlin“ und die Anträge für das Notaufnahmeverfahren gezählt. Aus den Zahlen geht nicht hervor, auf welche Weise der Zuwanderer bzw. Antragsteller die DDR-Grenze überquert hatte. Gezählt wurden 4.961.600 Zuwanderer und 3.812.000 Anträge (Ehepaare, auch mit Kindern, stellten nur einen Antrag). Ob ein Zuwanderer oder ein Antragsteller mehrmals zugewandert war oder ob er nach einer späteren Rückkehr in die DDR dort verblieben war, konnte statistisch nicht erfasst werden.--Gloser (Diskussion) 17:41, 24. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Danke. Solche Zahlen gehören doch zumindest in den Artikel innerdeutsche Grenze unbedingt hinein, das fehlt völlig, ich habe da erst mal knapp provisorisch einen Abschnitt zu dem Thema eingerichtet. Bitte gern mit weiteren Infos füllen. Sicher sank die Zuwanderung oder Flucht in die BRD schlagartig ab 1961, das sollte getrennt betrachtet werden. Schon bemerkenswert, um welche Größenordnungen es sich da handelt. Etwas merkwürdig ist, dass sich die knapp 5 Millionen nicht im Bevölkerungsrückgang der DDR widerspiegeln, der im Zeitraum 49-89 rund 1,7 Mio betrug. Aber da spielen ja viele Faktoren rein, Geburtenrate, Lebenserwartung, Zuwanderung usw. --Max schwalbe (Diskussion) 11:11, 25. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]
Das hat verschiedene Gründe. Bei den Zuzügen und z. T. den Antragstellern sind, wie gesagt, die Wechsler und die Endgültig-Rückkehrer in die DDR mitgezählt worden. Es dürfte sich um etwa 400.000 Personen gehandelt haben, die die DDR mehrmals verlassen hatten und daher mehrmals gezählt wurden, oder bei denen statistisch nicht erfasst werden konnte, dass sie später in die DDR zurückkehrten und dort verblieben. Übrigens führte West-Berlin keine Statistik der Zuzüge aus Ost-Berlin und der DDR. Die Zahl von knapp 5 Millionen ist somit nicht als Saldo der Zuwanderung aus der DDR nach Westdeutschland bzw. als Flüchtlingssaldo der DDR zu verstehen. Beim Stichjahr 1988 ist zu bedenken, dass beide Statistiken bis zum Ende der DDR geführt wurden. Im Jahr der Grenzöffnung 1989 verzeichnete sie 388.400 (allein 50.000 Zugzüge in den wenigen Tagen von der Grenzöffnung der ČSSR nach Bayern am 4. November bis etwa zum Mauerfall ab 9. November) und im Jahr 1990 bis zur Wiedervereinigung im Oktober nochmals 395.300 Zuzüge aus der DDR u. Ost-Berlin. Die DDR hatte, Ost-Berlin mitgerechnet, im Oktober 1949 rund 18,8 und im Oktober 1990 rund 16,1 Millionen Einwohner. Das ist ein Rückgang um 2,7 Millionen.--Gloser (Diskussion) 13:01, 25. Jul. 2018 (CEST)[Beantworten]


Gelder der Bundesrepublik?[Quelltext bearbeiten]

in "Folgen für die DDR" steht: "...und die Gelder der Bundesrepublik waren für den DDR-Staatshaushalt sehr wichtig." Mir ist aus dm Artikel nicht klar, um was für Gelder es sich handelt. Zahlte die BRD eine Kopfprämie an die DDR? --Wikiflo (Diskussion) 13:11, 14. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

Ja; allein für die Ausreise eines politischen Gefangenen etwa 100.000 DM pro Kopf, insgesamt ca. 3,4 Milliarden DM von 1962 bis 1990 [!]. Wie hoch die „Gebühr“ für einen normal Ausgereisten war, wird aus den Nachweisen im verlinkten Lemma Häftlingsfreikauf nicht klar.--Gloser (Diskussion) 14:24, 14. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

Rechtliche Grundlage[Quelltext bearbeiten]

Die Zwischenüberschrift ist sachlich falsch. Sowohl die KSZE-Schlussakte als auch die UN-Charta sind beide nicht rechtsverbindlich und nicht einklagbar. Zudem sollte eh beachtet werden, dass es keine Judikative in der DDR gab, die unabhängig war, sondern die SED bog sich alles zurecht, wie sie es brauchte. Das Ministerium für Volksbildung betrieb ja sogar Heime, die nach DDR-Recht illegal waren. Entweder sollte die Zwischenüberschrift ganz weg oder ersetzt werden. Beste Grüße, Zeitungsente0815 (Diskussion) 07:49, 27. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Situation zwischen 1949 und 1961 fehlt[Quelltext bearbeiten]

Die sowjetische Besatzungszone war schon vor der Gründung der DDR von den Westzonen mit Stacheldraht und Straßensperren getrennt. Zwischen 1949 und 1961 war die innerdeutsche Grenze bereits gut bewacht. 1952 wurden 5 Kilometer breite Sperrgebiete östlich der Grenze geschaffen, 1954 das Ausreisevisum eingeführt und das Verlassen des Landes unter Strafe gestellt. Im Artikel wird auf diese Phase vor 1961 nicht eingegangen. --Ilsebill (Diskussion) 01:45, 10. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Ausreise in sozialistische Länder?[Quelltext bearbeiten]

AFAIK gab es im Ostblock keine Reise- oder gar Niederlassungsfreiheit wie im (heutigen) Schengen-Raum. Wie also war das Prozedere, wenn ein DDR-Bürger nach Polen, Ungarn oder die Sowjetunjon umziehen wollte? --RokerHRO (Diskussion) 11:01, 18. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]