Diskussion:Azteken-Salbei/Archiv/2004

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von SebastianG in Abschnitt Verdunsten von Extrakt Unsinn?!?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Habe den erhobenen Zeigefinger entfernt

Es wurde ohne Begründung von Verkauf und Kauf dieser in der BRD legalen Substanz abgeraten. Also hab ichs entfernt.

Nachtrag: ich rate ausdrücklich von der legalen Droge ab weil ich sie für potenter als Peyote halte. Aber das tue ich hier auf der Diskuseite und nicht im Artikel. --Bertram 18:03, 22. Nov 2004 (CET)

Habs wieder hinzugefügt. Begründung: Es wurde lediglich vom Verkauf abgeraten, ist zwar legal, jedoch kenne ich Leute, die trotzdem Probleme bekommen haben, da unter Umständen ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, daher Warnung berechtigt --El surya 18:31, 22. Nov 2004 (CET)
Ich glaube, es ist verboten Salvia zum Rauchen zu verkaufen, da es eine Form von Einnahme ist. Wenn man sie räuchert nimmt man sie nicht mehr ein. Wer weiß Genaueres dazu? Zählen Rauchwaren (nicht Räucherwaren) zu den Lebensmitteln, beziehungsweise haben ähnlich strenge Regeln? --Schlonz 21:14, 22. Nov 2004 (CET)
Du darfst es auch rauchen, jedoch ist es eventuell ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, wenn du Salvia verkaufst, in dem wissen, dass deine Kunden es rauchen.
Solange du es nicht verkaufst kannst du mit Salvia D eigentlich machen was du willst ohne Probleme zu bekommen, auch rauchen.
Und auch der Verkauf ist eigentlich legal...--El surya 15:53, 23. Nov 2004 (CET)
Ich glaube nicht, dass es ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz ist, wenn Salvia nicht als Arznei verkauft wird. Wenn es als Droge wie Bier oder Zigaretten verkauft wird käme nur das Betäubungsmittelgesetz in Frage. Und da es da nicht aufgeführt ist, muss es legal sein. Gruß von --Bertram 15:59, 23. Nov 2004 (CET), der immmer noch davon abrät diese legale Droge zu konsumieren.
Ja, stimmt, es ist nicht aufgeführt, weder im BtMG noch im Arzneimittelgesetz. Allerdings gibt es eine Empfehlung der Ärztekammer, Salvia aufzunehmen, und diese dient dann als Rechtsgrundlage, was zwar sehr schwammig ist, aber eben eine Sache der Auslegung Seitens des Gerichts. Finde das selbst sehr merkwürdig, aber es wurde noch nicht gegen solche Methoden geklagt, soweit ich weiß. --El surya 16:16, 23. Nov 2004 (CET)
Schon merkwürdig dass eine bloße Empfehlung von Weißkitteln normativen Charakter haben soll. Gruß --Bertram 16:24, 23. Nov 2004 (CET)
Tja da sieht man leider in was für einem Rechtsstaat wir leben. Psychoaktive Substanzen will man verbieten ebend weil sie psychoaktiv wirken und nicht weil sie etwa besonders gefährlich wären (im Vergleich zu anderen Aktivitäten). Dies war ja schon bei anderen Substanzen so. Salvia divinorum zeigt dies jedoch besonders deutlich, da hier schon gegen die Pflanze vorgegangen wird, obwohl keine größeren Probleme bekannt geworden sind (oder kennt etwa jemand welche ?). Etwas zu verbieten, bloß weil es konsumiert wird ist einfach nur schwachsinnig und gleicht eher einer modernen Hexenverfolgung. Schizo

Verdunsten von Extrakt Unsinn?!?

Extrakt auf Pappen muss vorher verdunsten, da er auf Aceton oder Ethanol basiert, wie auch im Artikel beschrieben. Bitte stelle vorher sicher, dass deine Informationen richtig sind. Aceton oder Ethanol auf der Zunge ist sehr gesundheitsschädlich. --Schlonz 21:08, 22. Nov 2004 (CET)

Das Lösungsmittel verdunstet, nicht des Extrakt (bitte informiere dich was das ist). Daher ist der Satz unsinnig.
Der Extrakt ist die gesamte Flüssigkeit mitsamt der festen Bestandteile, mkay? Ich habe geschrieben, dass der Extrakt verdunstet, aber die festen Bestandteile zurückbleiben. Das ist zwar inhaltlich falsch, aber trotzdem verständlich und eine wichtige Warnung, die nicht beachtet schwere Folgen haben kann. Mir ist das Wort Lösungsmittel in dem Zusammenhang nicht eingefallen. So, wie es jetzt formuliert ist, ist es gut. :)
Ethanol auf der Zunge ist sehr gesundheitsschädlich? Das ist stinknormaler Alkohol.
Schonmal einen Schluck Wodka (oder anderes) mehrere Minuten im Mund gehabt? Ich hoffe es für dich und deine Zunge nicht! Ausserdem ist hier die Rede von hochreinem Ethanol und keinem Schluck Bier. --SebastianG 19:53, 21. Feb. 2007 (CET)