Diskussion:Bürgermeisterei Sieglar

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Update in Abschnitt Gesamtgemeindeverband
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Gesamtgemeindeverband[Quelltext bearbeiten]

In der zitierten Quelle vom Troisdorfer Geschichtsverein steht u.a. für das Jahr 1927: Bergheim/Müllekoven: Die Gemeinde schließt sich am 1. April mit der Gemeinde Spich dem Gesamtgemeindeverband Sieglar an. Bei der kommunalen Neugliederung in 1969 heißt es: Die Stadt Troisdorf, die Gemeinde Sieglar und die Gemeinde Altenrath, Amt Lohmar, schließen sich zusammen ...--Fallkner 01:52, 18. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Hab es so übernommen ... --Fallkner 01:56, 18. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Der Troisdorfer Geschichtsverein und andere, auch ansonsten durchaus glaubwürdige Heimatforscher-Quellen, können vielerlei Umschreibungen für Verwaltungsbezirke wählen. In der Rheinprovinz gab es bis 1927 Bürgermeistereien, die dann in Ämter umbenannt wurden. Gibt es irgend einen Beleg (z.B. Gemeindeordnung), dass es in der Rheinprovinz auch "Gesamtgemeindeverbände" gab, die anstelle der Bürgermeistereien (ab 1927 Ämter) als Verwaltungseinheiten offiziel so bezeichnet wurden? Bitte belegen oder ändern. --Update 02:32, 18. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Habe diesbzgl. den Geschichtsverein angeschrieben - werde auch noch das Stadtarchiv Troisdorf anschreiben. Werde selbstverständlich den Artikel dann ändern - ich denke auch, dass es eine absolute Ausnahme wäre, wenn es kein (!) "Amt Sieglar" gegeben hätte.--Fallkner 14:13, 18. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Lese soeben auf der Internet-Seite des Stadtarchivs Troisdorf, dass man am 27.5.1967 "40 Jahre Gemeinde Sieglar" gefeiert hatte. Da fällt mir ein: ... wie war es denn mit Bad Honnef? Nach Stadtwerdung in 1862 war es doch wohl auch eine Bürgermeisterei? Und was war denn dann in 1927 geschehen - hatte es dann ein "Amt Honnef" gegeben? --Fallkner 16:54, 18. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Habe im Gesetz von 1927 nachgesehen: dort heißt es in § 2 : ...Die Landbürgermeisterei in der Rheinprovinz führ hinfort die Bezeichnung „Amt“... . Daher nehme ich an, dass es in Bad Honnef kein (!) „Amt Honnef“ gegeben hat. Was die Bürgermeisterei Sieglar betrifft, so bestand diese ja zuletzt (seit dem 1.4.1927) nur aus einer Gemeinde. So etwas gabe es im Siegkreis auch z.B. in Uckerath und Wahlscheid. In Dattenfeld und in Lauthausen war das jeweilige "Amt" in den 1950er Jahren aufgelöst worden. Das "Amt Sieglar" muss, nach meinen bisherigen Recherchen, vor 1950 aufgelöst worden sein - die Geminde Sieglar war ja zuletzt (vor 1969) eine "amtsfreie" (!) Gemeinde im Siegkreis.--Fallkner 18:53, 19. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Das mit dem Gesetz vom 27. Dezember 1927 steht schon seit geraumer Zeit im Artikel Bürgermeisterei. Der § 2 dürfte für Honnef nicht einschlägig gewesen sein, denn Honnef war Stadt und damit keine "Landbürgermeisterei". --Update 19:20, 19. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Aber Honnef war doch nach 1862 eine Bürgermeisterei - oder? Habe jetzt auch einen Hinweis darauf gefunden, wann das Amt Sieglar aufgelöst worden war: in 1932/33 - wahrscheinlich in 1932; Das Amt Herchen (Siegkreis) war 1932 aufgelöst worden.--Fallkner 19:58, 19. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Nun lese ich, dass es tatsächlich diese sog. "Gemeindeverbände" gegeben hatte. In dem Buch von Horst Romeyk Verwaltungs- und Behördengeschichte der Rheinprovinz 1914-1945, Düsseldorf 1985, auf S. 337 ff. lese ich: ... Durch Erlasse vom 19. bzw. 27 Oktober 1932 wurde seitens der preußischen Staatsregierung eine großzügige Neugliederung der Ämter eingeleitet. Bis Ende November 1932 sollten die jeweiligen Neugliederungsvorschläge bei den Landräten vorgelegt werden. Dann kamen die Nazis und die´Sache wurde einstweilen eingestellt. Dann kam am 8. Oktober 1934 eine Amtsordnung und schließlich die Deutsche Gemeindeordnung durch Neufassung vom 13. Juli 1935. Darin heißt es u.a., dass die Ämter ausdrücklich als Gemeindeverbände anerkannt werden. Darin neu war, dass ein sog. "Einzelgemeindeamt" zur amtsfreien Gemeinde erklärt und verwaltet werden konnte. Mir liegen vom Siegkreis statistische Angaben aus 1950 (Volkszählung) vor. Danach gab es zu diesem Zeitpunkt im Siegkreis kein (!) Amt, das aus nur einer Gemeinde bestand. In 1950 gabe es folgende amtsfreie Gemeinden im damaligen Siegkreis: Eitorf, Hennef, Herchen, Much, Sieglar, Troisdorf, Uckerath und Wahlscheid sowie 10 Ämter. Aus Troisdorf habe ich bisher noch keine Antwort bzgl. des Amtes Sieglar erhalten. Mir ist aber bekannt, dass es im Kreisarchiv in Siegburg Akten aus 1932/33 bzgl. der Auflösung des Amtes Sieglar gibt.--Fallkner 23:38, 29. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Das bedeutet, dass meine Frage im Editkommentar vom 18. Sept. bezüglich "Gesamtgemeindeverband" zum einen, was das Jahr 1927, zum anderen was die Bezeichnung grundsätzlich anbetrifft, berechtigt war. Aus der vorstehenden Recherche, die weitere Transparenz in die Verfahren und zeitlichen Abläufe bei den Verwaltungsstrukturen bringt, geht hevor, dass es keine Gesamtgemeindeverbände gab, dass die Bürgermeisterei(en) in der Rheinprovinz nicht durch "Gemeindeverband" genannte Verwaltungseinheiten abgelöst wurden (weder 1927 noch später), sondern zunächt 1927 in Ämter umbenannt wurden. Und die Gemeindeordnung von 1935 bestätigt den Fortbestand der Ämter einerseits (wenn zu einem Amt mehr als eine Gemeinde gehörte) und andererseits den Zeitpunkt, ab wann es (in der Rheinprovinz?) amtsfreie Gemeinden gab. Dass in der Gemeindeordnung von 1935 "die Ämter ausdrücklich als Gemeindeverbände anerkannt werden", diente m.E. der Klarstellung, was ein solches Amt im Gegensatz zu einer von da an amtsfreien (Einzel-)Gemeinde ist. Danke für die Recherche --Update 00:26, 30. Sep. 2011 (CEST)Beantworten