Diskussion:Bürgerprotest

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Bürgerprotest - Bürgerrecht - Protestformen[Quelltext bearbeiten]

Sie schreiben im ersten Absatz u.a.: "Der Bürgerprotest ist in demokratischen Staatsformen ein Bürgerrecht. Weiter unten führen Sie unter "Protestfomen" u.a. auch "Blockade von öffentlichen Einrichtungen" an. Ich bin sicher, daß eine "Blockade von öffentlichen Einrichtungen" gegen geltendes Recht verstößt. Somit ist diese Form des Protestes illegal und kein Bürgerrecht. Ich persönlich halte selbst genehmigte Blockaden für höchst problematisch, weil durch diese Form der legalisierten Gewalt andere, unbeteiligte Bürger in ihren rechten stark beeinträchtigt und auch geschädigt werden. Die Gleichstellung der "Blockade" mit den anderen Protestformen kann dazu führen, daß Personen, die Blockaden durchführen, dies als "ihr gutes Recht" betrachten. Eskalationen des Konflicktes zur offenen Gewalt sind oft die voraussehbare Folge. Detlev Gamon (nicht signierter Beitrag von 188.23.75.201 (Diskussion) 09:31, 7. Okt. 2010 (CEST)) [Beantworten]