Diskussion:Bankbilanzierung

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von 213.162.65.110 in Abschnitt Vielleicht hilfreich für das Lemma
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Kosten und Erlösrechnung der Banken[Quelltext bearbeiten]

Die Kosten- und Erlösrechnung der Kreditinstitute habe ich in einem gesonderten Beitrag behandelt. --JARU 08:14, 15. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Erster Satz[Quelltext bearbeiten]

Unterscheidet sich die Bankbilanz nun wesentlich von der normalen HGB-Bilanz, oder im Wesentlichen nicht von der HGB-Bilanz? Ich finde, dass der Satz etwas unglücklich formuliert ist, da man leicht vermuten kann, dass eben jenes nicht vergessen wurde. Durch die Verwendung des Adjektives statt des Nomens lässt sich m. E. eine klarere Formulierung erreichen - mangels Sachkenntnis möchte ich diese ggf. sachlich falsche Änderung aber nicht vornehmen. Alpenfreund 13:35, 22. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Position 2. "Refinanzierung bei Banken"[Quelltext bearbeiten]

Obige Position wir auf der Aktivseite aufgeführt, wäre der richtige Ort nicht eher die Passivseite, da es sich ja um Verbindlichkeiten handelt ? (nicht signierter Beitrag von 93.135.56.203 (Diskussion | Beiträge) 14:48, 5. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Sehe ich ähnlich! Refinanzierung ist keine Bilanzposition, sondern insbesondere bei einer Bank eine Betrachtung der Verbindlichkeiten die im Gegenzug zur Kreditvergabe und zum Ankauf von Vermögenswerten anfallen. Diese Verbindlichkeiten tauchen in verschiedenen der genannten Positionen auf. Darum habe ich den Posten entfernt. --Rischmueller (Diskussion) 12:37, 7. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Verweis auf IAS 30, Kein Hinweis auf RechKredV[Quelltext bearbeiten]

Die Seite erscheint überarbeitungsbedürftig. IAS 30 ist seit Anfang 2007 nicht mehr anwendbar, auf die für die HGB-Bilanzierung bei Banken wesentliche Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) wird nicht verwiesen. (nicht signierter Beitrag von 89.204.139.192 (Diskussion) 11:19, 10. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

Rechenbeispiel zum Zinsertrag[Quelltext bearbeiten]

Der aktuelle Satz lautet "Ein Hypothekendarlehen mit einem Volumen von 60.000 Euro und einem Anteil an der Bilanzsumme von 30 % hat bspw. bei einem Zinssatz von 9 % einen Zinsertrag von 5.400 Euro." Mir ist nicht klar, was der "Anteil an der Bilanzsumme von 30 %" bedeutet und welchen Bezug er zu der Rechnung hat. Wäre schön, wenn jemand das entsprechend glatt ziehen könnte. Danke! (nicht signierter Beitrag von 84.11.16.250 (Diskussion) 10:38, 6. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Barreserve leitet hier her weiter[Quelltext bearbeiten]

doch der Begriff wird hier zwar erwähnt, aber nicht erklärt. :-( --RokerHRO (Diskussion) 10:38, 19. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Vielleicht hilfreich für das Lemma[Quelltext bearbeiten]

Simplifizierte, stylisierte Bankbilanzen bei Kreditgewährung (by BoE 2014)

Nebenstehende Bilddatei zur Illustration vielleicht für das Lemma hilfreich ... stelle es gerne mal zur Verfügung ... beste Grüße CGB --213.162.65.110 10:31, 26. Aug. 2023 (CEST)Beantworten