Diskussion:Beauftragter für den Haushalt
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Im Artikel wird geschrieben, dass es sich beim BfdH um eine "Stabstelle" handelt. Dies ist so nicht richtig, denn nach § 9 der Bundeshaushaltsordnung kann die BfdH-Funktion auf einen Mitarbeiter der Behörde delegiert werden. In der Regel wird dafür keine eigene "Stabstelle" geschaffen, sondern die Funktion auf einen Mitarbeiter (ggf. Leiter Zentraleinheit, Leiter Personal und Organisation oder Geschäftsführere interner Service,...) übertragen!