Diskussion:Befund (Sachverständiger)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Wachauer in Abschnitt Ungenauigkeit
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Ungenauigkeit[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage, wonach "Der Sachverständige (SV) ist in Deutschland ein Organ des Gerichts oder der Behörde ... " stimmt nur für den Amtssachverständigen, nicht jedoch wenn der Sachverständige den von einer Partei beauftragt wurde.--Wachauer (Diskussion) 07:20, 15. Okt. 2017 (CEST)Beantworten