Diskussion:Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Pajz in Abschnitt Ratifikationsdatum Deutschland
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Revisionen: Wenn jemand, der etwas mehr Kenntnisse dieser Materie hat, meine Übersetzung um einige Erklärungen zu den Revisionen (von der BÜ zur RBÜ) - oder anderem anbringen könnte, wäre das sicherlich hilfreich. -- mbs 18:16, 30. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Nach meinen Informationen war Friedrich Diefenbach, Prokurist der Kunstanstalten May AG, maßgeblich am Zustandekommen der Berner Übereinkunft beteiligt. Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass er eine wichtige Rolle spielte, wäre eine Erwähnung im Artikel angebracht. --Phrood 23:18, 20. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Urheberrecht gehört doch nicht zum gewerblichen Rechtsschutz?? Daher auch der Name "Zeitschrift für gewerblichen Rechtsschutz UND Urheberrecht"... 129.206.196.139 11:08, 4. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Verwaltung?[Quelltext bearbeiten]

Seit 1967 wird die Berner Übereinkunft von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet.

Was gibt es bei einem Abkommen zu verwalten? Die Liste der Vertragsstaaten und die unterschriebenen Original-Exemplare, oder was? -- Paul E. 16:57, 7. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Ratifikationsdatum Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Datum scheint nicht zu stimmen, da im RGBl die entsprechende Stelle nicht zu finden ist.

Slinel, ist korrigiert, — Pajz (Kontakt) 11:28, 12. Dez. 2018 (CET)Beantworten