Diskussion:Berufsfotografie

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Hallo Autoren dieser Seite,

ich habe da eine kleinere Abänderung und eine Info hinsichtlich der erwähnten "Körperschaften":

"... eine staatlich anerkannte Berufsausbildung mit der Abschlussprüfung als Geselle oder eine IHK-Abschlussprüfung beziehungsweise eine Abschlussprüfung an einer Berufsfachschule in Deutschland..."

Diese Aussage ist hinsichtlich der IHK-Abschlussprüfung falsch. Fotograf/Fotografin ist ein im Handwerk angesiedelter Beruf - damit ist die Gesellenprüfung / Abschlußprüfung bei der zuständigen Handwerkskammer (oder der beauftragten Innung) abzulegen und nicht bei der Industrie- und Handelskammer/IHK.


Hinsichtlich der "Körperschaft des öffentlichen Rechtes" gilt folgende gesetzliche Regelung: Handwerkskammern und Innungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes.

Landesinnungsverbände des Handwerks sind der Zusammenschluß der Innungen eines Gewerkes eines Landes. Landesinnungsverbände sind KEINE Körperschaft des öffentlichen Rechtes.

Bundesverbände des Handwerks sind der Zusammenschluß der Innungen oder Landesinnungen eines Gewerkes. Bundesverbände sind KEINE Körperschaft des öffentlichen Rechtes.

--Mikesch1949 15:23, 30. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Handwerksrolle[Quelltext bearbeiten]

In die Handwerksrolle werden ausschließlich alle zulassungspflichtigen Gewerbe eingetragen.

Ich wage daher zu bezweifeln, das nach aktuellem Rechtsstand, auch Fotografen hier eingetragen werden, da dies ein zulassungsfreies Gewerbe ist. (nicht signierter Beitrag von 178.0.141.237 (Diskussion) 08:07, 27. Okt. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Fotoingenieur[Quelltext bearbeiten]

Ich hatte gehofft, etwas über die Definition und das Aufgabengebiet eines "Fotoingenieurs" zu erfahren, doch leider wird diese Berufsbezeichnung nur mit aufgezählt. Kann das jemand ergänzen? --89.15.239.84 08:17, 6. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]