Diskussion:Beschlussfähigkeit

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 2003:74:4E3F:9176:B0A1:A207:AEC0:359D in Abschnitt 18. Januar 2018 — Bundestag bricht Sitzung nach AfD-Antrag ab
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Paragraph 45 Absatz 2[Quelltext bearbeiten]

Wie ist der Satz zu verstehen? "[...] so ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlußfähigkeit durch Zählung der Stimmen nach §51, im Laufe einer Kernzeit-Debatte im Verfahren nach §52 festzustellen"[1] ist das ein oder im Sinne von "nach §51 oder im Laufe, oder ein und, oder eine Fallunterscheidung (wenn man sich im Laufe einer Kernzeit-Debatte befindet, dann nach §52)? Grüße, --Qaswed (Diskussion) 18:20, 9. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

18. Januar 2018 — Bundestag bricht Sitzung nach AfD-Antrag ab[Quelltext bearbeiten]

(Zu wenige Abgeordnete da: Wenn das Plenum im Bundestag nicht beschlussfähig ist, muss es die Sitzung abbrechen - so geschehen am späten Donnerstagabend.) s. Quelle: Bundestag bricht Sitzung nach AfD-Antrag ab | ntv | https://www.n-tv.de/politik/Bundestag-bricht-Sitzung-nach-AfD-Antrag-ab-article20240586.html --2003:74:4E3F:9176:B0A1:A207:AEC0:359D 14:21, 19. Jan. 2018 (CET)Beantworten