Diskussion:Betriebsgewerkschaftsleitung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 87.185.208.103 in Abschnitt Belege
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Belege[Quelltext bearbeiten]

Das

„Insofern genoss die BGL bei vielen Mitarbeitern einen positiveren Respekt als z. B. die betrieblichen Parteileitungen.“

ist nur ein Beispiel eines POV-Artikels, der vollkommen ohne Belege und Nachweise auskommt. -- Anton-Josef 18:25, 19. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Und es gab sehr wohl eine betriebliche Mitbestimmung (bis herunter zur Abteilungsebene!) , geregelt im jeweils geltenden Arbeitsgesetzbuch. Allerdings von völlig anderer Art als in der BRD - Vergleiche wären durchaus sinnvoll. Wer sucht mal seriöse Quellen? - 87.185.208.103 19:33, 20. Feb. 2020 (CET)Beantworten