Diskussion:Betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit

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Auffanggesellschaft + BQG[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff der Auffanggesellschaft wird hier falsch mit der BQG + Transfergesellschaft in Verbindung gebracht, denn Ziel der BQG ist es gerade nicht mit den Betriebsmitteln den Betrieb fortzuführen, sondern wie weiter unten richtig dargestellt, die AN fortzubilden und zu qualifizieren. (nicht signierter Beitrag von 80.152.197.185 (Diskussion) 14:33, 26. Jul 2010 (CEST))

Auch eine Transfergesellschaft darf nicht im Zusammenhang mit einer Auffanggesellschaft genannt werden. Der entsprechende Artikel enthält eine ausdrückliche Abgrenzung von der Beschäftigungsgesellschaft/Auffanggesellschaft. -- Ben4Wiki 11:35, 18. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]