Diskussion:Bezugsverhältnis
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Abyrvalg in Abschnitt Formel
Anwesende Gesellschafter
[Quelltext bearbeiten]Das Bezugsverhältnis wird durch die Hauptversammlung bestimmt und bedarf nach deutschem Recht einer 75%igen Mehrheit des anwesenden Kapitals.
- Sollte das nicht der anwesendenen Gesellschafter oder dergleichen heißen ?
- Absolut richtig, nur dass die Gesellschafter bei Aktiengesellschaften Aktionäre heißen ;-) => entsprechend geändert. Gruß Bahnemann 11:54, 25. Jan. 2008 (CET)
Bezugsverhältnis
[Quelltext bearbeiten]Wie kann ich feststellen, welches Bezugsverhältnis beim Handel mit Optionsscheinen gegeben ist?
- Wird in den offiziellen Verkaufsunterlagen angegeben ist jedoch am einfachsten direkt auf den meisten Finanzportalen im Internet ersichtlich. Gruß Bahnemann 11:52, 25. Jan. 2008 (CET)
Formel
[Quelltext bearbeiten]Ist die Formel das Bezugsrecht so richtig angegeben? Verständlicher wäre doch: oder . Gruß -- Crocuta 17:53, 28. Apr. 2010 (CEST)
- Ich stimme zu. Die Kapitaländerung steht nur dann endgültig fest, wenn der Aktienpreis ermittelt wird. Die Änderung der Anzahl der Aktien ist von Anfang an festgelegt. Abyrvalg (Diskussion) 16:38, 16. Aug. 2015 (CEST)