Diskussion:Biburg

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Florian Blaschke in Abschnitt Biburg
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Biburg[Quelltext bearbeiten]

die Erklärung zum Begriff Biburg, so glaube ich ist falsch. Was den Begriff interessant macht, ist der Bezug in bayrischen Raum zur Kultur der Kelten. Selbst kann man beobachten, daß bei bekannten Keltenschanzen oft in kurzer Entfernung ein Ort mit Namen Biburg (oder ähnliche Ortsnamen) existiert. Auch Rudolf Reiser beschreibt diesen Zusammenhang in seinem Buch "Die Kelten in Bayern und Österreich". (nicht signierter Beitrag von Rennsemmel47 (Diskussion | Beiträge) 15:51, 26. Okt. 2009 (CET)) Beantworten

Das ist mir auch gerade aufgefallen in der Liste von Viereckschanzen in Bayern: lauter Biburg, Biberg, Biber-Namen. Wirklich augenfälliges Muster. Auch bei Steinlach gibt es ein Biburg. Bereits früher, bevor ich diesen Zusammenhang erkannte, habe ich Biburg intuitiv als ahd. bî burg = „bei der Burg“ gedeutet.
Gerade habe ich in Reitzensteins Lexikon bayerischer Ortsnamen (S. 41) folgenden Eintrag gefunden, den ich zur Sicherheit (Google Books ist mir zu unzuverlässig, da es scheinbar wahllos Seiten anzeigt oder auch nicht) mal zitiere:
Biburg Pfarrdorf, Landkreis Kelheim, Niederbayern
Der Siedlungsname ist 1048–1060 als Piburch1, 1091–1098 als Pipurch2, 1106–1120 als Biburc3, 1140–1147 (Kopie von 1189/90) als Biburch4 und 1150 als Biburg5 bezeugt.
Es läßt sich althochdeutsch *pîpurc mit der Bedeutung ‹Umwallung› erschließen6, das oft auf die Existenz von vorgeschichtlichen Anlagen hinweist. Hier standen die ehemaligen Klostergebäude in einer Umwallung, deren Alter unbekannt ist7. Das angesetzte Wort lässt sich auf einen gotischen Beleg zurückführen, der utana bibaurgeinais8 lautet und ‹außerhalb des Lagers› bedeutet.
1 Tr Regensburg Nr. 546. 2 Tr Freising Nr. 1478. 3 Tr Regensburg Nr. 752. 4 Tr Biburg Nr. 18. 5 Urk Salzburg 2, S. 396. 6 Vergleiche Eberl: Ortsnamen S. 139. 7 Hack: Kelheim S. 199. 8 Streitberg: Bibel S. 461.
Reitzenstein stützt also unsere Beobachtung und gibt uns (und Reiser) im wesentlichen recht! --Florian Blaschke (Diskussion) 17:32, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten