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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Sofia Buchenstein in Abschnitt Gefährdungseinstufung und Definition VU
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Gefährdungseinstufung und Definition VU[Quelltext bearbeiten]

Die Rote Liste-Definition für eine Gefährdungseinstufung für "VU" wurde gelöscht und angemerkt: "wo steht das denn, dass das so gefolgert wird? wie lang ist denn dieser zeitraum? wer hat solch aussage gemacht? Oma will das dann genau wissen".

Die Definition für die IUCN-Kategorien der Roten Listen werden in annähernd allen nationalen Roten Listen, die mit den IUCN-Kategorien bewerten, abgedruckt. Beispiel: Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen der Schweiz auf Seite 17.

Die Original-IUCN-Definition findet man sowohl in gedruckter Form in IUCN Red List Categories and Criteria version 3.1, Second edition als auch online unter http://www.iucnredlist.org/static/categories_criteria_3_1#definitions.

Was in der jüngsten Definition der IUCN tatsächlich verschwunden ist, ist der vage Zeitraum. Bis 2012 war die Definition für die Gefährdungskategorie "VU" noch so, dass die Einstufung einer Art unter "VU" zu erfolgen hat, wenn "ein hohes Risiko besteht, dass das Taxon in unmittelbarer Zukunft in der Natur ausstirbt" (siehe IUCN Red List Categories and Criteria version 3.1, First edition, deutsche Übersetzung).

Auch die Roten Listen der Schweiz definieren mit Stand 2010 für die Gefährdungskategorie "VU", dass für diese Arten "ein hohes Risiko besteht, dass das Taxon in unmittelbarer Zukunft in der Natur ausstirbt" (siehe CORDILLOT & KLAUS 2011).

--Sofia Buchenstein (Diskussion) 19:01, 5. Jul. 2014 (CEST)Beantworten