Diskussion:Bietungsgarantie

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 192.35.17.13 in Abschnitt Bietungsgarantie - Verwendungszweck
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Bietungsgarantie - Verwendungszweck[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens ist der entscheidende Verwendungszweck der Bietungsgarantie der Folgende:

Die Bietungsgarantie soll Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber der jeweils bietenden Gesellschaft („Bieter“) absichern. Die Schadenersatzansprüche des Kunden müssen darauf beruhen, dass der Bieter nach Abgabe seines Angebotes und Erhalt des Zuschlages den Liefervertrag ohne sachlichen Grund nicht abschließt.

Mit freundlichen Grüßen (nicht signierter Beitrag von 192.35.17.13 (Diskussion | Beiträge) 10:25, 10. Nov. 2009 (CET)) Beantworten