Diskussion:Blinkfüer-Entscheidung
Sachverhalt
[Quelltext bearbeiten]Vielleicht könnte man den Sachverhalt insofern ergänzen, dass es nur ein Fernsehprogramm gab, die ARD, und die sendete damals noch nichts morgens, sondern aber der DFF. Viele Westdeutsche schauten damals den DFF und nach dem Mauerbau druckte nur noch der Blinkfüer das Programm ab. Durch Verkaufszahlen lässt sich das u. a. belegen. ----FranzGästebuch 10:57, 5. Jul. 2011 (CEST)
Bedeutung des Namens "Blinkfüer"
[Quelltext bearbeiten]Niederdeutsch "Blinkfüer" ist ganz wörtlich "Blinkfeuer". Tatsächlich bedeutet es "Leuchtturm", keineswegs "Blinklicht".
Danebod (Diskussion) 22:42, 25. Dez. 2018 (CET)
Doppelfrage
[Quelltext bearbeiten]Hallo, gut, daß auf den BVerfG-Entscheid pro Blinkfuer 1969 hier hingewiesen ist. Nur: wo ist der wikipedia-Text zum Blinkfuer selbst? Oder sollte ich den übersehen haben? Gruß IP --91.59.128.131 09:11, 17. Apr. 2021 (CEST)
Schicksal
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel geht leider nicht auf das Schicksal der Zeitung ein. Das Gericht hat zugunsten des Blinkfüer geurteilt, aber fast zeitgleich wurde die Zeitung eingestellt. Es wirkt, als habe der wirtschaftliche Druck der Springer-Presse trotz Rechtswidrigkeit gewirkt… Ob es wirklich so war oder ob es noch andere Gründe gab, bleibt offen. --::Slomox:: >< 17:45, 21. Mär. 2023 (CET)