Diskussion:Bommern

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 88.78.216.210 in Abschnitt zu: Kirchengeschichte
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Zugehörigkeit zum Landkreis Hagen[Quelltext bearbeiten]

Nach der bisherigen Formulierung könnte man fälschlicherweise meinen, das Amt Volmarstein habe nicht zum Landkreis Hagen gehört. Ich schlage folgende Umformulierung vor: Ende des 19. Jahrhunderts gehörte Bommern zunächst zum Amt Volmarstein, einem Zusammenschluss mehrerer kleinerer Gemeinden innerhalb des Landkreises Hagen. Am 1. April 1895 schied Bommern jedoch aus dem Amt aus, wurde demnach "amtsfreie" Gemeinde innerhalb des Landkreises Hagen.

Um irgendwann einmal zu erklären, was die "Ämter" waren, könnte man vorerst noch hinzufügen: Bommern hatte somit seine eigene Verwaltung aufzubauen, während die Verwaltung als amtsangehörige Gemeinde durch die Amtsverwaltung erfolgt war (vgl. zuletzt die mit dem 31.12.1974 aufgehobene Amtsordnung NRW). --88.78.216.210 19:55, 27. Jan. 2015 (CET)Beantworten

zu: Kirchengeschichte[Quelltext bearbeiten]

Wäre es nicht auch interessant zu erwähnen, daß Bommern katholischerseits zum Ruhrbistum Essen gehört (wie die südlich der Ruhr gelegenen Ortsteile der heutigen Stadt Wetter auch), während das nordwärts der Ruhr gelegene Witten zum Bistum Paderborn gehört? --88.78.216.210 20:02, 27. Jan. 2015 (CET)Beantworten