Diskussion:Briefwahl

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(erledigt) Definition Briefwahl vs Frühwähler[Quelltext bearbeiten]

"Die Briefwahl ist eine Möglichkeit zur Stimmabgabe zu einer Wahl per Post. Die Briefwahl ist allgemein als anfälliger für Wahlbetrug anzusehen als eine Wahl im Wahllokal. "

Briefwahl muss nicht postalisch erfolgen, insbesondere kann sie auch in speziellen Wahllokalen als verfrühte, aber ganz reguläre Wahl erfolgen. Damit sind diese ersten zwei Sätze aus meiner Sicht grob irreführend. In Deutschland wird nicht zwischen Frühwählern und echten Briefwählern unterschieden, und ich finde keine Statistiken, wie sich z.B. die fast 19% der letzten Bundestagswahl zusammensetzen. Es ist aber sicher falsch, so zu tun, als seien die Stimmen alle unter Bedingungen abgegeben worden, die Wahlbetrug erleichtern. Das gilt nur für echte Briefwähler. -- 84.163.207.1 07:13, 18. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Einleitung geändert und den Begriff echte Briefwahl benutzt. --Juliabackhausen 11:03, 18. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

(erledigt) Bundesverfassungsgericht[Quelltext bearbeiten]

wieso ist die Briefwahl im Bundesverfassunggericht geregelt?? Muss doch Bundeswahlgesetz heissen http://www.bundeswahlleiter.de/download/bundeswo.pdf --unsigniert

Steht jetzt richtig im Artikel--Juliabackhausen 21:42, 15. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Alternativen zur Briefwahl[Quelltext bearbeiten]

Hier wird die Möglichkeit der "Stimmabgabe durch eine andere Person" erwähnt. Dies ist in Deutschland meines Wissens nicht erlaubt. Hat jemandeinen Hinweis darauf, daß dies erlaubt sein könnte?

In Frankreich und Großbritannien z.B. geht das. --144.173.6.67 20:16, 3. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Natürlich geht Stimmabgabe durch eine andere Person. Auf der Wahlbenachrichtigung gibt es doch extra hinten drauf ein Formular, um eine andere Person zu bevollmächtigen. Ich frage mich eher, ob es wirklich geht, in einem anderen Wahllokal die Stimme abzugeben. (nicht signierter Beitrag von 87.79.238.31 (Diskussion | Beiträge) 21:02, 15. Sep. 2009 (CEST)) [Beantworten]

"Zur Vermeidung des unsicheren Postweges sind als Alternative denkbar: die vorzeitige Stimmabgabe" Was heißt denkbar? Das ist doch möglich! In meinem Wahlkreis hat seit dem 31. August das Briefwahlbüro geöffnet, wo man vorgezogen mit Urne und allem Drumherum wählen kann (Karlsruher Briefwahlbüro). Die Möglichkeit vermisse ich in dem Artikel völlig! -- 84.163.207.1 20:59, 17. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

(erledigt) Briefwahl-Begründung I[Quelltext bearbeiten]

Unter http://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahl2005/downloads/abc2005.pdf wird erwähnt, dass Urlaubsreisen doch zu einem wichtigen Grund für die Beantragung ausreichen - der Text auf Wikipedia behauptet anderes... Ich lösche deshalb den Kommentar im Artikel in der Wikipedia. --84.56.255.185 20:15, 27. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

Die Briefwahl ist nicht eingeschränkt und man muss sie nicht extra begründen. Deshalb geht der Verweis auf die Bundeswahlordnung auch ins Leere. Ich habe diesen Abschnitt daher gelöscht. (nicht signierter Beitrag von 217.6.43.234 (Diskussion | Beiträge) 16:05, 16. Jul 2009 (CEST))

Es bedarf in Deutschland keiner Angabe von Gründen mehr, siehe Artikel. --Juliabackhausen 21:41, 15. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

(erledigt) Briefwahl-Begründung II[Quelltext bearbeiten]

In D geändertes Briefwahlrecht seit 24.01.2008

es müssen keine besonderen Gründe mehr glaubhaft gemacht werden!

Quellen zB http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2008/19451612_kw05_briefwahl/index.html oder http://www.bundestag.de/wissen/glossar/b/briefwahl.html grüße -- 89.58.159.238 12:52, 17. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ist im Artikel eingearbeitet.--Juliabackhausen 21:40, 15. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wann verschickt?[Quelltext bearbeiten]

Da die Briefwahlunterlagen ja am Wahltag zurueckgeschickt sein muessen waere es gut zu wissen, wann man denn als Waehler im Ausland mit den Briefwahlunterlagen rechnen kann. Weiss da jemand genaueres? 124.171.180.123 12:19, 8. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Informationen zur Teilnahme an der Wahl aus dem Ausland heraus finden sich hier: http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/auslandsdeutsche/ --TheShowmaster84 19:43, 4. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

(erledigt) Falsches Kreuzchen, eine Stimme ungültig[Quelltext bearbeiten]

Hallo, suchte in dem Artikel eigentlich die Info, ob ich mein Kreuzchen korrigieren kann, wenn ich es im Brief falsch angekreuzt habe, oder ob ich meinetwegen die Erststimme durch anhakeln aller Kringel ungültig machen kann und die Zweitstimme, sauber ausgefüllt, dann immer noch gilt. Kann da einer Informationen ergänzen? --193.158.171.28 07:21, 8. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Bei Briefwahl gilt wie bei jeder Wahl: Der Wählerwille muss erkennbar sein. Das kann auch durch Ankreuzen aller Felder bis auf eins, Umkringeln eines Kandidatennamens oder Durchstreichen aller anderen geschehen. Statt Kreuzen sind auch Kringel, Smileys oder Vierecke ok. --PhilFS 19:57, 13. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Wikipedia ist keine Auskunft. --Juliabackhausen 11:04, 18. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
...und deswegen darf man hier nicht auf fehlende informationen hinweisen oder diese ergänzen? was soll das denn bitte?? -- toblu [?!] 00:41, 22. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich vermisse ...[Quelltext bearbeiten]

eingebaut. --Juliabackhausen 11:05, 18. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Für Deutschland erledigt, denke ich. --Juliabackhausen 11:05, 18. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Abgleich mit dem Wählerverzeichnis[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist zu lesen: "Die eingegangenen Wahlscheine werden in Deutschland vor der Auszählung nicht mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen; gut gefälschte Wahlunterlagen können daher nicht erkannt werden"

Wo steht das bitteschön? Der als Quelle genannte Spiegel-Artikel geht nur auf die Fälschungsmöglichkkeit ein. Ich bin selbst Wahlhelfer und habe bereits einige Male Briefwahlen ausgezählt, zuletzt diesen Sonntag bei der Landtagswahl.. Zumindest bei uns (Bayern) wird bei allen Wahlen vor 18 Uhr jeder Wahlschein mit dem Wählerverzeichnis der beantragten Wahlscheine abgeglichen. Gegbenenfalls wird auch das jeweilige Stimmrecht geprüft, falls mehrere Wahlen oder Abstimmungen gleichzeitig stattfinden. Es müssen Nummer des Wahlscheins und der Name übereinstimmen, erst dann wird der Umschlag mit dem Stimmzettel in die Urne geworfen. Der Fälscher müsste also wissen, wer welche Wahlunterlagen bekommen hat. 93.215.178.155 13:43, 19. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

Das von Dir beschriebene Verfahren ist eine Neuerung von Sommer 2013 (AFAIK). Ich habe es noch nicht ergänzt, weil bis auf den Papierausdruck meiner eigenen Infomaterialien zur Auszählung diese Form der Prüfung der Wahlscheine noch nicht belegbar ist. Bisher war es anders: Da wurden Wahlscheine nur gegen eine Negativliste ungültiger Wahlscheine (zB 2x ausgegeben, wenn der erste per Post nicht ankam) auf Ungültigkeit geprüft. Wurde jetzt umgestellt auf die von Dir beschriebene Prüfung, ob ein Wahlschein überhaupt gültig sein kann. Ich ergänze es, sobald es verlinkbare Quellen für die Neuregelung gibt.--Sebaso (Diskussion) 00:02, 20. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht ist das ja von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber bei uns war das auch schon früher so. Ich bin schon seit ca. 10 Jahren Wahlhelfer, und es wurde bei der Briefwahl IMMER mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen, egal bei welcher Wahl. 93.215.162.82 22:32, 20. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]
Ich ändere daran erstmal nichts, in Berlin zumindest wird nichts abgeglichen. In anderen Bundesländern wahrscheinlich auch nichts. Neu dieses mal: Es gab nicht nur die Nummern der ungültigen Wahlscheine, sondern eine Liste, auf der alle eingegangenen Wahlscheine abgestrichen werden mussten. Da standen aber keine anderen Daten als die Nummrn drauf. Das Problem der "gut gemachten Fälschung" ist damit nicht zu beheben. (nicht signierter Beitrag von Sebaso (Diskussion | Beiträge) 12:14, 28. Sep. 2013 (CEST))[Beantworten]

Zuordnung Briefwahl zu Wohnbezirk[Quelltext bearbeiten]

Es war jahrzehntelang so, dass ein Briefwähler nicht mehr in der Statistik seines Wohnbezirks aufgetaucht ist. Beispiel: Ein SPD-Briefwähler aus Spandau erschien nicht mehr in dem Teil-Wahlergebnis aus Gatow, sondern subsumiert im Ergebnis für den gesamten Wahlkreis, beim Beispiel hier für den Bundestagswahlkreis Berlin-Spandau–Charlottenburg-Nord, der Siemensstadt, Gatow, Spandau, Kladow, Charlottenburg-Nord, Wilhelmstadt usw. umfasst. Bei mittlerweile einem Viertel Briefwahlanteil ist klar, dass die ganzen kleinräumigen Statistiken für die Füße sind, weshalb für die Bundestagswahl eine Änderung stattfand. Wer hier von oben herab festellt, dass das nun bei ALLEN Wahlen geändert wurde, möge eine Quelle angeben... ---212.65.1.102 09:42, 21. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Diskrepanz zwischen Präsenzwahl und Briefwahl[Quelltext bearbeiten]

Bei der Bundespräsidentenwahl in Österreich 2016 wurde "Der zweite Wahlgang wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) nach der Feststellung von Verstößen gegen das Wahlgesetz in der Handhabung der Briefwahlstimmen sowie wegen der zu frühen Veröffentlichung von ersten Ergebnissen am Wahltag noch vor Wahlschluss aufgehoben". Beobachtern fiel auf dass am Sonntag Abend ein Kandidat nach Medienberichten sozusagen "chancenlos vorne lag", weil durch die erst in den nächsten Tagen erfolgenden Auszählung der Briefwahlstimmen der andere Kandidat sicher vorbeiziehen würde.

Auch bei deutschen Landtagswahlen unter Coronabedingungen mit eigenes eingerichteten Briefwahlbezirken fiel auf das diese ganz anders abstimmten als die Präsenzwähler. Diese Diskrepanzen muss der Artikel herausarbeiten. --87.141.27.100 18:36, 31. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Ich bin nicht sicher, ob es da so viel herauszuarbeiten gibt, die Sozialstrukturen zwischen Brief- Präsenzwählern sind halt unterschiedlich. Welchen Text schlägst du vor? --emu (Diskussion) 21:47, 31. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Anfälligkeit für Wahlbetrug[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt liefert sehr viele Beispiele für aufgedeckten Wahlbetrug und auf den ersten Blick scheint es verständlich, dass außerhalb des Wahllokals der Betrug leichter von statten gehen kann. Trotzdem finde ich das als Feststellung problematisch, weil die verlinkten Berichte alles Zeitungsberichte sind und keine unabhängigen Untersuchungen. Wahrscheinlich stimmt der Satz ja, aber er ist so nicht belegbar. Zudem kann man so kaum sagen, wie viel mehr Wahlbetrug bei der Briefwahl entsteht, im Vergleich zur Urnenwahl im Wahllokal. Ich würde daher befürworten, den Satz zu streichen oder entsprechend zu modifizieren. --Ariser (Diskussion) 14:05, 20. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel erscheint mir alles andere als neutral. Offensichtlich versucht hier jemand Misstrauen gegen die Briefwahl zu schüren. Der Manipulations-Paranoia Abschnitt ist mir zu ausführlich im Verhältnis, außerdem sollte ein Hinweis stehen, wie rechte Populisten Stimmung gegen diese schüren..

"In Frankreich gab es ebenfalls eine Briefwahl, sie wurde aber in den 1970er Jahren abgeschafft, da die Postbediensteten teilweise kommunistisch organisiert waren und das im Hinblick auf Wahlmanipulation als Sicherheitsrisiko eingestuft wurde." Teilweise kommunistisch organisierte Postbedienstete die die Briefwahl manipulieren, ich lache mich schlapp. 146.60.255.199 00:44, 7. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Ich teile Ihre S, dass hier möglicherweise Misstrauen gegen die Briefwahl zu schüren versucht wird. --Charkow (Diskussion) 04:27, 14. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Diskussionen in den USA anlässlich von TrumpsWahlniederlage[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, so ein Abschnitt gehört in den Artikel.--Charkow (Diskussion) 04:29, 14. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]