Diskussion:Bruttoprinzip

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Ordnungswidrigkeitengesetz, Verfall[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff Bruttoprinzip wrd anscheinend auch dafür verwendet, dass rechtswidrige Einnahmen von juristischen Personen ganz eingezogen werden können und nicht mit etwaigen Ausgaben verrechnet werden. Kann jemand, der sich mit OWiG auskennt, einen entsprechenden Artikel unter einem neuen Lemma anlegen und die Verlinkungen, u.a. aus dem Artikel Unternehmensstrafrecht, anpassen? 89.15.158.213 01:09, 10. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Du meinst wohl eher die polizeiliche Gewinnabschöpfung --JARU69 (Diskussion) 12:47, 4. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Wunschartikel Wirtschaftliche Rechnungsführung vs. Kaufmännische Rechnungsführung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel ist ein Rotlink, der Wunschartikel Wirtschaftliche Rechnungsführung eingebunden im Fließtext, dieser bezieht sich aber auf die Planwirtschaft der DDR. Sollte hier wohl eher nicht hin, daher mein Vorschlag, dies auf Kaufmännische Rechnungsführung zu ändern. --JARU69 (Diskussion) 12:55, 4. Jun. 2018 (CEST)Beantworten