Diskussion:Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

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Wäre es nicht sinnvoller, statt einen kompletten Abschnitt einfach rauszulöschen, lieber etwas umzuformulieren, wie z.B. "Bis 2009 verfolgte die BAuA bla foo [...], danach aufgrund .... Neuausrichtung ...." usw. Der gelöschte Abschnitt ist ja nicht falsch, sondern gehört halt jetzt zur Historie. -- smial 11:51, 1. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Löschung der Literatur Angabe.[Quelltext bearbeiten]

Die Literaturangabe ist nicht mehr aktuell. Literatur die die aktuelle Sitaution der BAuA beschreibt gibt es meiner kenntnis nach nicht. (nicht signierter Beitrag von 195.126.85.201 (Diskussion) 08:28, 16. Dez. 2013 (CET))[Beantworten]

Missverständliche Formulierung in Bezug auf den staatlichen Arbeitsschutz in Verbindung mit der BAUA[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht: „Neben dem staatlichen Arbeitsschutz der BAuA gibt es auf nationaler Ebene als „zweite Säule im Arbeitsschutzsystem“ die Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland mit ergänzenden Aufgaben zum Arbeitsschutz.“


Hier sei der Hinweis erlaubt, dass kein staatlicher Arbeitsschutz der BAuA existiert!

In der Bundesrepublik Deutschland existiert ein mehrgliedriges staatliches Arbeitsschutzregelwerk.


Grundgesetzt

Die Grundlage für den deutschen Arbeitsschutz liefert das Grundgesetz, in dem das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in den Artikeln 1 und 2 festgeschrieben ist.


Auf staatlicher Seite erlässt der Staat Gesetze(auf Bundes- und Länderebene), die durch Verordnungen konkretisiert werden. Die staatlichen Verordnungen werden durch Technische Regeln (beispielsweise Technische Regeln für Arbeitsstätten – ASR ) weiter spezifiziert.


Gesetze

Die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes durch die zuständigen staatlichen Behörden sind geregelt im Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (kurz: Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG).


Auf die Darstellung weiterer Gesetze wird an dieser Stelle verzichtet.


Verordnungen

Die Gesetze enthalten eine Verordnungsermächtigung, auf deren Grundlage die Bundesregierung, einzelne Ministerien wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder Länderregierungen untergeordnete Verordnungen erlassen können. Diese sind rechtsverbindlich und sollen die gesetzlichen Pflichten konkretisieren.

Als Beispiel genannt sei hier die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) angeführt. Diese Verordnung dient u.a. der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. --Pierkus 0815 (Diskussion) 10:20, 18. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]