Diskussion:Bundesexekution

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Ziko in Abschnitt Bundesexekution 1866?
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Es ist in Kurhessen zur Bundesintervention gekommen! Quelle: Jürgen Angelow, Von Wien nach Königgrätz, S 56, unten.; (nicht signierter Beitrag von 84.155.206.146 (Diskussion) 17:36, 3. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Österreich[Quelltext bearbeiten]

In http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Political_sxstem_of_Vorarlberg.png findet sich die Bundesexekution als Weg zur Auflösung des Landtags in Vorarlberg. Kann jemand mit Ahnung von der Materie entsprechende Hinweise ergänzen? --Jks 17:34, 5. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Bundesexekution 1866?[Quelltext bearbeiten]

M.W. beantragte Österreich zwar die Mobilisierung, aber nicht die Bundesexekution gegen Preußen (weil die in ihrem Ablauf wie jedes rechtliche Verfahren Fristen vorsah). Und genau dieser feine Unterschied war die preuß. Begründung dafür, den Bund für erloschen zu erklären, weil eine Mobilisierung gegen Bundesmitglieder unzulässig sei.

MfG Jan Engelstädter--46.115.96.27 14:21, 11. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Richtig, das könnte künftig genauer dargestellt werden. Z. (Diskussion) 21:00, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Trennung Artikel[Quelltext bearbeiten]

Mir scheint es sinnvoll zu sein, die B. des Deutschen Bundes und die in der SChweiz in verschiedenen Artikeln zu behandeln, wie wir das vergleichbaren Fällen auch tun. Z. (Diskussion) 20:49, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten