Diskussion:Bundesrichter

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von ComQuat in Abschnitt Anmerkung: Zur Begriffsklärungsseite gemacht
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Anmerkung: Zur Begriffsklärungsseite gemacht[Quelltext bearbeiten]

Diese Seite war bisher nur eine Weiterleitung zu Bundesgericht. Da aber nicht die Richter an allen Bundesgerichten auch Bundesrichter genannt werden, da die Begriffsverwendung in den einzelnen Staaten einer detaillierten Beschreibung bedarf und da man in den einzelnen Artikeln, analog zur englischen Wikipedia, weitere Informationen zu den Bundesrichtern im jeweiligen Land einbringen kann, habe ich im Februar vorgeschlagen, diese Seite zur Begriffsklärungsseite zu machen und auf einer neu anzulegenden Seite Bundesrichter (Deutschland) nähere Informationen einzufügen, beispielsweise inwiefern Bundesrichter als offizielle Amtsbezeichnung gesehen werden kann. Beides habe ich jetzt umgesetzt. Auf den Artikel Bundesgericht wird nach wie vor unter Siehe auch verwiesen, sodass der Bezug nach wie vor da ist. --ComQuat (Diskussion) 21:40, 28. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Übrigens: Die jetzt auf dieser Seite zu findenden Informationen zum Begriff Bundesrichter in der Schweiz sind sozusagen ein in die Begriffsklärung eingebauter Stub. Falls sich jemand (vorzugsweise ein Schweizer, der sich mit der dortigen Begriffsverwendung besser auskennt als ich) dazu bemüßigt fühlt, einen eigenen Artikel Bundesrichter (Schweiz) anzulegen, nur zu! Was ich bisher geschrieben habe bezieht sich auf die Begriffsverwendung in den Einrichtungsgesetzen zu den jeweiligen schweizer Gerichten und die Begriffsverwendung auf den Homepages der Gerichte. Der Link verweist auf den Abschnitt Richter im Artikel über das schweizer Bundesgericht. --ComQuat (Diskussion) 21:40, 28. Mär. 2012 (CEST)Beantworten