Diskussion:Bundesstraße 456

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Hmwpriv in Abschnitt Abschnitt Historie, Saalburgpass
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Abschnitt Historie, Saalburgpass[Quelltext bearbeiten]

Meiner Erinnerung nach gab es noch ca. 1980 keine feste Spureinteilung auf der Südrampe zur Saalburg. Die Mittelspur war in beide Richtungen für Überholer benutzbar. Damit waren die hessischen Autofahrer offenbar zunehmend überfordert was dann die feste Einteilung (wie im Artikel beschrieben: bergwärts zwei Fahrspuren, bergab eine) zur Folge hatte. Eventuell kann ich mal nachschauen ob ich hier noch ein Foto habe. --EffEmm (Diskussion) 08:21, 16. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Nicht ganz: Kurz nach der Einmündung der damals noch existenten Straße nach Neu-Anspach, die heute nur noch reine Saalburg-Zufahrt ist, durfte bergab (also Richtung Bad Homburg) bis kurz vor der „Horex-Kurve“ überholt werden, ebenso nach der Kurve bis kurz vor dem Ende der Dreispurigkeit. Dennoch gehörten zwei der drei Fahrstreifen zur bergwärts führenden Richtung, insofern gab es durchaus eine feste Spurzuweisung. Geändert wurde das Mitte der 1980er, wann genau weiß ich aber nicht mehr, ziemlich zeitgleich kam es aber auch zu Geschwindigkeitsbeschränkungen - obskurerweise auch bergwärts auf 100 km/h, obgleich dies für eine solche Straße schon nach StVO die zulässige Höchstgeschwindigkeit darstellt. Grund für die Änderung waren (angeblich) überdurchschnittlich viele Unfälle gerade talwärts. --Hmwpriv (Diskussion) 07:43, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Hm, wenn es eine feste Spurzuweisung der Mittelspur für bergauf gab, wie konnte man dann bergab legal überholen? Das geht doch nur mit unterbrochener Markierung, dann ist es keine feste Spurzuweisung mehr, oder? Und ich meine mich an unterbrochene Markierungen erinnern zu können--EffEmm (Diskussion) 23:40, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Es gibt ein Verkehrszeichen in der StVO, welches aus einer durchgezogenen Linie kombiniert mit einer „gestrichelten“ Linie besteht und so das Überqueren der Linie von der Seite her erlaubt, auf welcher die zusätzliche gestrichelte Linie angebracht ist - und genau so war die Rampe markiert, was eben dazu geführt hat, dass bergab auf den beschriebenen Abschnitten überholt werden durfte. Die Markierung sorgt aber eben dafür, dass bergauf nicht auch noch die dritte (= Bergab-Spur) bergauf befahren werden durfte, denn ein Überholverbot kann ja wegen der Zweispurigkeit bergauf nicht angeordnet werden bzw. wäre absolut sinnwidrig. Mittlerweile ist aber die ganze Strecke, zur damaligen Zeit war das nur im Kurvenbereich so, mit einer doppelten durchgezogenen Linie markiert. --Hmwpriv (Diskussion) 07:40, 18. Jan. 2013 (CET)Beantworten